Der Landesverband von Mehr Demokratie hatte ein landesweites Volksbegehren zur Erleichterung des kommunalen Bürgerentscheids auf den Weg gebracht. Für dessen Durchführung gründeten sich weit über 70 Aktionskreise. Ein breites Bündnis von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Parteien sowie von prominenten Persönlichkeiten unterstützte das Volksbegehren, das vom Innenministerium am 21.3.2000 für nicht zulässig erklärt wurde.
Mehr Demokratie e.V. reichte daraufhin eine Klage [rtf] beim Staatsgerichtshof ein.
Am 13.10.2000 fand eine Landespressekonferenz [doc] im Landtag statt. Mehr Demokratie nimmt an diesem Tag den Zulassungsantrag für das Volksbegehren zurück. Die Klage ist damit hinfällig. Moritz Klingmann, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V. bis zum 19.5.2001, stellte dabei die künftigen Arbeitsschwerpunkte des Landesverbandes Mehr Demokratie vor.
Am 22. November 2000 beriet der Landtag in zweiter und abschließender Lesung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90 / Die Grünen (entspricht dem Gesetzentwurf von Mehr Demokratie) und den Gesetzentwurf der SPD. Das Parlament stimmte gegen die Erleichterung von Bürgerentscheiden. Die Koalitionsfraktionen aus CDU und FDP halten die bestehenden Regelungen für ausreichend und sehen derzeit bei Bürgerentscheiden keinen weiteren Handlungsbedarf. Erste Lesung: 83. Sitzung vom 22.3.2000 und zweite Lesung: 98. Sitzung vom 22.11.2000.
Als Teilerfolg und mittelbare Wirkung unseres Volksbegehrens ist zu werten, dass CDU und FDP im Koalitionsvertrag 2001 [pdf] festgelegt haben, die Themenpalette für Bürgerbegehren stark zu erweitern. Erst im Juli 2005 kam es, auf Druck des kleineren Koalitionspartners, zu Änderungen in der Gemeindeordnung. Diese blieben weiter hinter den Erwartungen von Mehr Demokratie zurück.
Argumente für damalige Änderungen |
Unser damaliger Gesetzentwurfs |
Klageschrift |
vb1999-begrundungrucknahme.doc Bergründung der Rücknahme |
CDU/FDP-Koalititonsvereinbarungen 2001 |
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