
Abgaben- und Besoldungsgesetze sowie das Staatshaushaltsgesetz sind von der Volksabstimmung ausgenommen. Anders als in anderen Bundesländern ist das Finanztabu allerdings weniger strikt und umfasst nur das Staatshaushaltsgesetz an sich. Kosten verursachende Gesetzentwürfe sind zulässig.
Im Gegensatz zu Abstimmungen in der Schweiz oder in einzelnen US-Bundesstaaten verlangen die meisten Bundesländer, dass die der Vorlage zustimmende Mehrheit einem bestimmten Anteil der Wahlberechtigten entspricht. In Baden-Württemberg ist eine Volksabstimmung nur dann gültig, wenn ein Drittel der Abstimmungsberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum). Bei Verfassungsänderungen muss sogar die Hälfte aller Wahlberechtigten zustimmen. Mehr Demokratie fordert die Abschaffung bzw. deutliche Absenkung solcher Quoren. [warum...]
Baden-Württemberg hat zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und nach dem Saarland (Hälfte der Abstimmungsberechtigten) das zweithöchste Zustimmungsquorum bei Gesetzesvorlagen. In anderen Bundesländern liegt es zwischen 15 und 25 % oder gilt kein Zustimmungsquorum (so in Bayern, Hessen und Sachsen).
Auch bei den durch Landtag/Landesregierung initiierten Volksabstimmungen gilt die Quorenregelung.
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