Demokratiegurke 2007 geht nach Pforzheim

Die Negativauszeichnung "Demokratiegurke 2007" erhielt im Rahmen einer Pressekonferenz im baden-württembergischen Landtag [mehr] die Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein und die Mehrheit des dortigen Gemeinderates. Damit werden die vielfältigen Aktivitäten der Stadtoberen gewürdigt, mit denen sie zwei Anläufe der Bürger, die Teilprivatisierung der örtlichen Verkehrsbetriebe durch einen Bürgerentscheid zu stoppen, ins Leere laufen ließen.

Erster erfolgreicher Verhinderungsversuch

So verhinderte die Stadt mit einem fadenscheinigen Rechtsgutachten, dass der Bürgerentscheid nach dem ersten Anlauf am gleichen Tag wie die Landtagswahlen stattfinden konnte. Bei einem solchen Abstimmungstag wäre das so genannte Abstimmungsquorum kein Problem gewesen. Begründung für die Unzulässigkeit war, dass angeblich ein Kostendeckungsvorschlag fehlte und man keinen Bürgerentscheid vor einer abschließenden Entscheidung des Gemeinderates machen könne. Das Gutachten sprach damit den Bürgern ein Recht ab, das für den Gemeinderat einer Gemeinde selbstverständlich ist, nämlich ein Verfahren in jedem seiner Stadien noch stoppen zu können. Solch eine Rechtsauffassung verstärkt die schon lange erkennbaren negativen Auswirkungen der unzureichenden Rechtslage: In Baden-Württemberg schlagen nur 16 Prozent der Initiativen eine Alternative vor, die den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt wird [mehr in der BE-Bilanz (pdf)]. Die Forderung nach einem Kostendeckungsvorschlag war schon deshalb absurd, weil zu diesem Zeitpunkt auch die Stadtverwaltung und der Gemeinderat keine Aussagen machen konnten, was die Privatisierung in Pforzheim eigentlich bringen sollte.

Wie willkürlich diese Entscheidung in Pforzheim war, zeigte sich ein halbes Jahr später in Freiburg, als es um die Privatisierung der städtischen Wohnungen ging. Vor dem Bieterverfahern, also noch bevor die städtischen Erlöse feststanden, wurde das Bürgerbegehren dort gegen die Privatisierung ohne Kostendeckungsvorschlag zugelassen.

Unkooperatives Verhalten beim zweiten Anlauf

Die Stadt hatte auch beim zweiten Anlauf der Bürger wenig Vertrauen in die Kaft ihrer Argumente. Im Gegensatz zu Freiburg, kam es in Pforzheim nicht zu einer gemeinsamen Broschüre, in der beide Seiten ihre Meinung vertreten konnten. Dies hatte auch zur Folge, dass die Post die Broschüre mit der Position der Initiative als Werbung einstufen und deshalb nicht verteilen wollte. Nur durch eine Intervention der Landespolitik konnte die Post zur Verteilung bewegt werden. Seitens der Stadt suchte man nicht die öffentliche Auseinandersetzung, sondern vertraute darauf, dass der Bürgerentscheid in Pforzheim an der hohen Abstimmungshürde scheitern würde. Die Privatisierungsgegner gewannen die Abstimmung mit 77 Prozent Zustimmung, die Abstimmung war aber nicht bindend, da diese 77 Prozent nur etwas mehr als 16 Prozent der Stimmberechtigten darstellten, erforderlich sind in Baden-Württemberg aber 25 Prozent. Über dieses Votum setzte sich die Mehrheit des Pforzheimer Gemeinderates in seiner nachfolgenden Befassung hinweg. Wenn man in Betracht zieht, das diese Abstimmung in Bayern mit niedrigerem Quorum bindend gewesen wäre und die niedrige Wahlbeteiligung bei vielen OB-Wahlen mit einbezieht - ein etwas seltsames Demokratieverständnis.

Am Beispiel Pforzheim lässt sich gut ein Mangel der bestehende Regelungen aufzeigen. Das hohe Quorum hat es den Stadtoberen in Pforzheim leicht gemacht, nicht die inhaltliche Auseinandersetzung zu suchen, sondern stattdessen die Bürgerinitaitive einfach tot laufen zu lassen. Pforzheims OB Frau Augenstein ist also ein würdiger Preisträger für die Gurke, die “Demokatierose” dagegen, könnte an Freiburg vergeben werden.



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