Mit der heutigen Abstimmung kommt es in Bayern nach zwölf Jahren wieder zu einer von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksabstimmung.
Es ist der sechste Volksentscheid in Bayern. Die Zahl der Volksentscheide in den Bundesländern wächst damit auf 17. Bayern war 1946 Vorreiter bei der Einführung der direkten Demokratie auf Landesebene und weist die meisten Volksabstimmungen auf. "Dagegen wird den Bürgern in Baden-Württemberg dieses Recht vorenthalten!", beklagt Landesvorstand Reinhard Hackl von Mehr Demokratie e.V.. Die Verfahrenshürden im Land sind höher als in Bayern, so dass es im Land noch zu keinem Volksbegehren mit anschließender Volksabstimmung gekommen ist.
Der Grund für den Reformbedarf im Land liegt bei den Regelungen für die Vorstufe zur Volksabstimmung, dem Volksbegehren. Hier müssen 1,22 Millionen Bürger (16,6 Prozent der Wahlberechtigten), innerhalb von 14 Tagen in den Rathäusern ohne persönliche Benachrichtigung einen Vorschlag unterstützen. Eine Hürde, die noch nie übersprungen wurde. In Bayern liegt die Hürde dagegen bei "nur" 10 Prozent der BürgerInnen.
Mehr Demokratie schlägt vor, das Verfahren beim Volksbegehren insgesamt bürgerfreundlicher auszugestalten: So sollen rund 375 000 Unterschriften (5 Prozent ) von Bürgern innerhalb von 6 Monaten in freier Unterschriftensammlung für das Zustandekommen eines Volksbegehrens ausreichen. Bei der anschließenden Volksabstimmung soll die einfache Mehrheit ohne Zustimmungs-Quorum gelten, wie das z.B. auch in Bayern geregelt ist. "Mit einer solche Änderung könnte es auch in Baden-Württemberg solche Demokratiefeiertage geben!", ist Hackl überzeugt.
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