Volksabstimmung

Volksabstimmung in Baden-Württemberg

Die Verfassung von Baden-Württemberg sieht landesweite Volksabstimmungen vor, die bislang nicht praktiziert wurden:

  1. Eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtages wird durchgeführt. wenn zwei Drittel der Landtagsmitglieder dies beschließen (Art. 43 Abs. 2 LV).
  2. Die Regierung kann ein beschlossenes Gesetz oder eine abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags dies beantragt (Art. 60 Abs. 2 u. 3 LV). Ebenso kann die Hälfte der Mitglieder des Landtags eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung herbeiführen (Art. 64 Abs. 3 LV).
  3. Die BürgerInnen können mit Volksbegehren die Auflösung des Landtags oder eine Rechtsänderung (Verfassung oder Gesetz) beantragen. Stimmt der Landtag einem Volksbegehren zu, findet keine Volksabstimmung statt (Art. 59, 60 Abs. 1).

Diese Rubrik soll über den letztgenannten Weg - die bürgerinitiierte Volksabstimmung zur Rechtsänderung - informieren, aber auch den Reformbedarf aufzeigen. Damit es zu einer Volksabstimmung durch die BürgerInnen kommt, sind zwei Verfahrensschritte vorgesehen: Zulassungsantrag und Volksbegehren.

Wenn Sie ein solches Verfahren einleiten wollen, benötigen Sie detailliertere Informationen. Bitte nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf. [Kontakt...]

 

Zulassungsantrag

Zulassungsantrag

Um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen, muss ein Zulassungsantrag beim Innenministerium eingereicht werden. Dieser Antrag muss einen Gesetzentwurf enthalten und von 10.000 Abstimmungsberechtigten unterschrieben worden sein. [mehr...]

Volksbegehren

Volksbegehren

Beim Volksbegehren selbst muss sich innerhalb von 14 Tagen ein Sechstel der Wahlberechtigten in Amtsräumen eintragen: Das sind über 1,25 Millionen Unterschriften. [mehr...]

Volksabstimmung

Volksabstimmung

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren wird, falls der Landtag sich dem Anliegen nicht anschließt, eine Volksabstimmung durchgeführt. [mehr...]

 

 

Reformbedarf

Mehr Demokratie sieht einen großen Reformbedarf bei den Regelungen für Volksbegehren und -abstimmung in Baden-Württemberg. [mehr...]

Unser letzter Anlauf für ein Volksbegehren

Unser letzter Anlauf für ein Volksbegehren

In einem breiten "Bündnis für mehr Demokratie" wollte Mehr Demokratie zusammen mit über 20 anderen Organisationen die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide wesentlich verbessern.

Besuchen Sie hierzu unsere Bündnis-Website.



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