Die Verfassung von Baden-Württemberg sieht landesweite Volksabstimmungen vor, die bislang nicht praktiziert wurden:
Diese Rubrik soll über den letztgenannten Weg - die bürgerinitiierte Volksabstimmung zur Rechtsänderung - informieren, aber auch den Reformbedarf aufzeigen. Damit es zu einer Volksabstimmung durch die BürgerInnen kommt, sind zwei Verfahrensschritte vorgesehen: Zulassungsantrag und Volksbegehren.
Wenn Sie ein solches Verfahren einleiten wollen, benötigen Sie detailliertere Informationen. Bitte nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf. [Kontakt...]

Um ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen, muss ein Zulassungsantrag beim Innenministerium eingereicht werden. Dieser Antrag muss einen Gesetzentwurf enthalten und von 10.000 Abstimmungsberechtigten unterschrieben worden sein. [mehr...]

Beim Volksbegehren selbst muss sich innerhalb von 14 Tagen ein Sechstel der Wahlberechtigten in Amtsräumen eintragen: Das sind über 1,25 Millionen Unterschriften. [mehr...]

Nach einem erfolgreichen Volksbegehren wird, falls der Landtag sich dem Anliegen nicht anschließt, eine Volksabstimmung durchgeführt. [mehr...]
Mehr Demokratie sieht einen großen Reformbedarf bei den Regelungen für Volksbegehren und -abstimmung in Baden-Württemberg. [mehr...]

In einem breiten "Bündnis für mehr Demokratie" wollte Mehr Demokratie zusammen mit über 20 anderen Organisationen die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide wesentlich verbessern.
Besuchen Sie hierzu unsere Bündnis-Website.
Mehr Demokratie e.V.
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