Mehr Demokratie sieht starken Reformbedarf bei Volksbegehren und Volksabstimmungen in Baden-Württemberg. Im Folgenden werden einige Punkte näher erläutert.
Wie in Schleswig-Holstein und Brandenburg sollen auch "allgemeine Gegenstände der politischen Willensbildung" volksentscheidsfähig sein, desgleichen Abgaben- und Besoldungsgesetze.
Auf Wunsch soll das Innenministerium beraten und eine Vorabprüfung durchführen. Damit wird verhindert, dass 10.000 Unterschriften gesammelt werden und erst danach die Unzulässigkeit festgestellt wird.
Nach Einreichung der Unterschriften soll sich der Landtag mit dem Antrag befassen. Stimmt er der Volksinitiative nicht zu, kommt es zu einem Volksbegehren. Eine Behandlung im Landtag wird der Bedeutung eines solchen Verfahrens im Gegensatz zur Petition gerecht. Mit einer Petition kann schon heute eine einzige Person den Landtag auf eine Sachlage/ eine Verbesserung aufmerksam machen. Des Weiteren eröffnet die Befassung im Landtag einen Ausweg aus dem Verfahren: Ein Volksbegehren ist nicht notwendig, wenn der Landtag die Volksinitiative annimmt. Auch die Möglichkeit eines Kompromisses ist hier gegeben.
Ähnlich ist das Verfahren schon in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein geregelt.
Aus der bisherigen Praxis zeigt sich, dass eine Prüfung im Vorfeld durch das Innenministerium nicht vorgenommen wird. Eine Initiative sammelt somit 10.000 Unterschriften ohne zu wissen, ob juristische Einwände gegen ihr Vorhaben sprechen.
Abgesehen vom Saarland und Hessen hat kein weiteres Bundesland so hohe Hürden beim Volksbegehren wie Baden-Württemberg. Mit einer Frist von zwei Wochen und einem Unterschriftenquorum von über 1,25 Millionen Menschen gehört das "Musterländle" mit zu den Schlusslichtern in Deutschland.
Mehr Demokratie befürwortet, dass statt zwei Wochen sechs Monate Zeit für das Volksbegehren angesetzt werden sollten. Außerdem soll die Sammlung frei und in Rathäusern stattfinden können, da man in einem Flächenland keine 100-prozentige Abdeckung durch Sammler erreichen kann.
Statt eines Sechstels (= 1,25 Mio. Menschen) soll nur ein Zwanzigstel (= 375.800) der Wahlberechtigten unterschreiben müssen.
Zustimmungsquoren verzerren das Ergebnis und reduzieren tendenziell die Abstimmungsbeteiligung. Wie bei Wahlen und bei Volksabstimmungen in Bayern und der Schweiz sollten hier keine Zustimmungs- oder Beteiligungsquoren vorgesehen sein.
Gültigkeit erschwert
Zustimmungsquoren bedeuten in der Praxis, dass sich umso mehr Menschen beteiligen müssen, je geringer die Differenz aus Ja- und Nein-Stimmen ist. Bei einem knappen Ausgang von 51% Ja- zu 49% Nein-Stimmen, müssten beim derzeitig geltenden Zustimmungsquorum von einem Drittel mindestens 65,3 % der Wahlberechtigten zur Abstimmung gehen. Dies ist für Abstimmungen in der Regel unrealistisch, weil Sachfragen im Unterschied zu Wahlen immer nur einen Teil der Bürgerschaft berühren. Bei einer Verfassungsänderung, für die derzeit ein Zustimmungsquorum von 50 % gilt, müssten sogar 98 % der Abstimmungsberechtigten teilnehmen.
Beteiligung mindernd und Ergebnis verzerrend
Außerdem führt das Zustimmungsquorum dazu, dass sich die Gegner einer Abstimmungsvorlage an der Abstimmungsdebatte und der Abstimmung eher nicht beteiligen. Während die Anhänger stark mobilisieren, halten sich ihre Gegner zurück. Da die Gegner einer Initiative die Abstimmung bewusst oder unbewusst boykottieren, ist die Abstimmungsbeteiligung tendenziell eher geringer und das Ergebnis stark verzerrt. Das Ziel, welches mit Zustimmungsquoren verfolgt wird - nämlich die Aktivierung einer hohen Zahl an Wahlberechtigten und ein repräsentatives Ergebnis - wird nicht erreicht. Im Gegenteil kann von einer Beteiligung mindernden Wirkung und einer strukturellen Bevorzugung von Minderheiten ausgegangen werden.
Mehr Demokratie setzt sich deshalb für eine Abschaffung der Zustimmungsquoren ein bzw. fordert zumindest deren deutliche Absenkung.
Hier finden Sie unsere Eckpunkte zur Reform der Volksgesetzgebung, die wir mit dem Bündnis für Mehr Demokratie 2009 beschlossen haben.
Die Reformvorschläge [pdf]
Synopse momentane Regelung - Reformvorschlag [pdf]
Im Jahr 2000 erarbeitete eine Arbeitsgruppe des Landesverbandes einen ausführlichen Bericht mit detaillierten Schritten zur Überarbeitung der Volksgesetzgebung. Das Papier ist gegliedert nach verfassungsändernden und einfachgesetzlichen Vorschlägen.
Den Bericht als PDF finden Sie [hier.]
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