Volksabstimmung

Baden-Württemberg verliert den Anschluss

Das Volksentscheids-Ranking 2010 vergleicht die Bundesländer in Bezug auf ihre Regelungen bei Bürgerbegehren (kommunale Ebene) und Volksbegehren (Landesebene). Baden-Württemberg stürzt gegenüber dem Ranking vor drei Jahren mit einer Durchschnittsnote von 4,9 (mangelhaft) auf den vorletzten Tabellenplatz ab.

Rheinland-Pfalz und Thüringen sind dank bürgerfreundlicher Reformen am Land vorbeigezogen. „Baden-Württemberger können alles – außer mitentscheiden!“, kommentiert kommentiert der Landesverband die Situation. In den schlechten Reglungen der direkten Bürgerbeteiligung auchliegt auch eine Ursache für die starken Proteste gegen Stuttgart 21. Denn die Versuche der Bürger, ihrer Meinung Gehör zu verschaffen, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder ausgebremst. Die Menschen wollen mitentscheiden. Dies ist unklug und schädlich für das Ansehen unserer Demokratie.

Das Ranking 2010 finden Sie hier zum Herunterladen.

 

 

 

Volksabstimmung in Baden-Württemberg

Die Verfassung von Baden-Württemberg sieht landesweite Volksabstimmungen vor, die bislang nicht praktiziert wurden:

  1. Eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtages wird durchgeführt. wenn zwei Drittel der Landtagsmitglieder dies beschließen (Art. 43 Abs. 2 LV).
  2. Die Regierung kann ein beschlossenes Gesetz oder eine abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen, wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags dies beantragt (Art. 60 Abs. 2 u. 3 LV). Ebenso kann die Hälfte der Mitglieder des Landtags eine Volksabstimmung über eine Verfassungsänderung herbeiführen (Art. 64 Abs. 3 LV).
  3. Die BürgerInnen können mit Volksbegehren die Auflösung des Landtags oder eine Rechtsänderung (Verfassung oder Gesetz) beantragen. Stimmt der Landtag einem Volksbegehren zu, findet keine Volksabstimmung statt (Art. 59, 60 Abs. 1).

Diese Rubrik soll über den letztgenannten Weg - die bürgerinitiierte Volksabstimmung zur Rechtsänderung - informieren, aber auch den Reformbedarf aufzeigen. Damit es zu einer Volksabstimmung durch die BürgerInnen kommt, sind zwei Verfahrensschritte vorgesehen: Zulassungsantrag und Volksbegehren.

Wenn Sie ein solches Verfahren einleiten wollen, benötigen Sie detailliertere Informationen. Bitte nehmen Sie dann mit uns Kontakt auf. Kontakt...

 

 

 

Mit landesweiten Volksabstimmungen zu mehr Demokratie!

Das Bündnis für mehr Demokratie in Baden-Württemberg, ein Zusammenschluss aus Umwelt- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften, schlägt sieben Punkte zur Reform von Volksbegehren und Volksabstimmungen in Baden-Württemberg vor:

Die Reformvorschläge [ PDF]

Synopse momentane Regelung - Reformvorschlag [ PDF]

 

Bundesländer im Vergleich

Die Regelungen für Volksbegehren und Volksabstimmungen in den 16 Bundesländern unterscheiden sich sehr stark. Einen vergleichende Übersicht sehen Sie hier.

Zum Vergrößern anklicken.

Reformbedarf

Mehr Demokratie sieht einen großen Reformbedarf bei den Regelungen für Volksbegehren und -abstimmung in Baden-Württemberg. [mehr...]

Reformdiskussion im Landtag

Die Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben Ende August einen Reformvorschlag zur Absenkung der Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheid in den Landtag eingebracht.

Hier finden Sie den [Gesetzentwurf.]

 

 

 

Unser letzter Anlauf für ein Volksbegehren

In einem breiten "Bündnis für mehr Demokratie" wollte Mehr Demokratie zusammen mit über 20 anderen Organisationen die Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide wesentlich verbessern.

Besuchen Sie hierzu unsere Bündnis-Website.