Aktion Wahlhelfer:in 2021

Am 14. März 2021 wird ein neuer Landtag gewählt.Dafür werden tausende Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Trage dich jetzt ganz einfach in unser Formular* ein und wir übermitteln deine Meldung an die entsprechende Stelle in deiner Kommune. Mitmachen können alle Wahlberechtigten, Vorkenntnisse sind nicht nötig. Werde auch du jetzt Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer!

*Interessierte aus Stuttgart nutzen bitte direkt das eigene Formular der Landeshauptstadt, das hier zu finden ist. Interessierte aus Konstanz tragen sich bitte ebenfalls direkt auf der Seite der Stadt Konstanz ein, die hier zu finden ist. Interessierte aus Pforzheim melden sich hier auf dem eigenen Portal der Stadt an.

Warum Wahlhelfer:in werden?

Demokratie lebt vom Mitmachen! Trage deinen Teil dazu bei, dass unsere Demokratie funktioniert. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer bist du mittendrin, wenn am 14. März neue Abgeordnete für die nächsten fünf Jahre gewählt werden. 

Und wie werde ich Wahlhelfer:in?

Für jeden Wahlbezirk wird von der Gemeinde ein Wahlvorstand benannt. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Wahlhelfer:innen, die verschiedene Funktionen haben. Die Wünsche der Wahlhelfer:innen, in welchem Wahllokal und für welche Aufgaben sie am Wahltag eingesetzt werden möchten, werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Und was machen Wahlhelfer:innen?

Mindestens fünf Wahlhelfer:innen bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk, d.h. für ein Wahllokal oder ein Briefwahlbezirk. Der Wahlvorstand besteht aus dem/r Wahlvorsteher:in, dem/r stellvertretenden Wahlvorsteher:in, dem/r Schriftführer:in und seinem/ihrer Stellvertreter:in, sowie Beisitzer:innen.

Am Wahltag unterstützen und überwachen die Wahlhelfer:innen die Stimmabgaben, sorgen für Ruhe und Ordnung im Wahlraum und dafür, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie beschließen über die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen und ermitteln das Wahlergebnis im Wahlbezirk ab 18 Uhr. Wahlhelfer, die in einem Briefwahlbezirk eingesetzt sind, zählen die Stimmen der Briefwähler und stellen auch dort das Wahlergebnis fest. Wahlhelfer:innen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen

Wie lange dauert die Tätigkeit im Wahlvorstand?

Die Tätigkeit beginnt um 7 Uhr (Öffnung der Wahllokale ist um 8 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen. Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr beginnt die Auszählung und dauert ca. 2 Stunden. In Absprache mit den anderen Wahlhelfer:innen können Sie selbstverständlich zwischendurch Pausen machen. Die Tätigkeit als Wahlhelfer:in in einem Briefwahlvorstand beginnt in der Regel um 14 Uhr (Öffnung der Briefwahllokale ist in der Regel um 15 Uhr) und endet nach der Auszählung der Stimmen.

Wird der Einsatz bezahlt?

Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist freiwillig. Für die Tätigkeit als Wahlhelfer:in erhalten Sie aber eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung, des sogenannten Zehrgeldes, ist je nach Gemeinde unterschiedlich, beträgt aber mindestens 21 Euro.

Informationen

Der Bundeswahlleiter bietet informative Videos zur Tätigkeit als Wahlhelfer:in an. Mehr...

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Landtagswahl wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten ihre Hauptwohnung Baden-Württemberg haben.