Demokratie-Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht – Da geht noch was!

Drei Gesetzentwürfe aus dem Demokratiepaket der grün-roten Landesregierung: die Kommunalverfassung für leichtere Bürgerbegehren, die Verfassungsänderung für leichtere Volksentscheide und das dazugehörige Volksabstimmungsgesetz, wurden nun in erster Lesung in den Landtag eingebracht. Nur das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) fehlt noch.

 

 

Von Sarah Händel

 

 

Mehr Demokratie begrüßt die Entwürfe als Verbesserung zum Status Quo, hofft allerdings, dass das Parlament noch die ein oder andere Verbesserung beschließt.

Kein Verständnis haben wir für die Negativkampagne des baden-württembergischen Gemeindetages gegen die Reform der Gemeindeordnung. Was konservative Bedenkenträger aus dem Gemeindetag hier an Polemik und Kritik vorgebracht haben, ist schlicht unqualifiziert und von gestern. Einige Bürgermeister treibt offenbar eine irrationale Angst vor mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung um. Dabei sind die meisten Punkte der Reform in anderen Bundesländern schon seit vielen Jahren umgesetzt und bewährt. Jetzt auch in Baden-Württemberg nachzuziehen ist längst überfällig.

 

Hierzu Bürgermeister Palmer im Interview, der sich für die Reform stark macht.

 

Ein weiterer guter Kommentar: Warum lassen sich viele Gemeinderäte von den Bürgermeistern gegen die Reform in Stellung bringen, die doch gerade auch die Rechte des Gemeinderates stärken will?

 

Fehlt noch: Bürgerentscheide auch in den Landkreisen

Eine wesentliche Lücke hat die Reform allerdings noch: Wenn es Bürgerbegehren auf der Gemeindeebene gibt, und Volksbegehren auf der Landesebene, dann sollte eine solche Mitbestimmungsmöglichkeit auch auf der Ebene dazwischen, in den Landkreisen, bestehen. Außer in Baden-Württemberg und Hessen sind Landkreis-Bürgerbegehren in allen anderen Bundesländern möglich und längst gängige Praxis.



Auch bei Volksabstimmungsgesetz gibt es noch Verbesserungsbedarf

Der größte Mangel des Gesetzentwurfs zum Volksabstimmungsgesetz (welches regelt wie genau Volksbegehren & Volksentscheid angwendet werden) ist, dass er keine verbindliche Frist vorsieht, binnen derer der Landtag über ein zustande gekommenes Volksbegehren zu entscheiden hat. So können unliebsame Begehren bis zum St.Nimmersleins-Tag hinausgezögert werden. Bei Volksbegehren müssen sich alle Beteiligten an genau vorgegebene Fristen halten, der Landtag darf davon nicht ausgenommen sein.


Weiterhin fordert Mehr Demokratie e.V. mehr Flexibilität bei der Festsetzung des konkreten Termins einer Volksabstimmung. So kann vermieden werden, dass Abstimmungstermine in die Ferien fallen oder aus rein formalen Gründen nicht mit einem ohnehin stattfindenden Wahltermin zusammengelegt werden können, was im Einzelfall sinnvoll sein kann.


Zudem fehlt eine Möglichkeit zur verbindlichen rechtlichen Prüfung von Unterschriftsformularen zur Zulassung eines Volksbegehrens oder Volksantrags noch bevor die Unterschriftensammlung begonnen hat. Es ist für eine Initiative hoch frustrierend, wenn sie erst die geforderten 40.000 Unterschriften sammeln muss, um dann im Nachhinein gesagt zu bekommen, dass alle wegen eines Formfehlers auf dem Unterschriftenblatt ungültig sind. Die formale Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit des Antragstextes kann und sollte vorgezogen werden, um solche Situationen von vornherein zu vermeiden.