Ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für Baden-Württemberg

Lange versprochen liegen nun erste Eckpunkte zur Informationsfreiheit des Innenministers Gall vor und lösen Diskussionen aus: an welchen Punkten muss noch nachgebessert werden?

 

Von Sarah Händel

 

 

Bayern, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Das sind die letzten Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz. Bei uns soll sich das jetzt ändern. Auf Drängen der Grünen wurde im Koalitionsvertrag 2011 verankert, dass ein Informationsfreiheitsgesetz entwickelt wird. Das von der SPD geführte Innenministerium hat nun nach langer Wartezeit dem Kabinett Eckpunkte dazu vorgelegt. Auf der letzten Kabinettsklausur wurde das Informationsfreiheitsgesetz als eines der nächsten Regierungsprojekte hervorgehoben, die noch dieses Jahr umgesetzt werden sollen.

Ein Informationsfreiheitsgesetz regelt das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Behördeninformation. Mit einem Antrag ohne weitere Begründung können Bürger/innen bei einer Behörde bestimmte Informationen erfragen und die Behörde ist verpflichtet, die entsprechenden Daten bereitzustellen. Heute oft noch in Form von Kopien.

Nach der Vorlage der Eckpunkte sind erste kritische Stimmen zu hören. Der für das Thema zuständige Grünen Abgeordnete Alexander Salomon rät, man solle sich bei Gestaltung nicht, wie angekündigt, am heute schon wieder veralteten Bundesinformationsfreiheitsgesetz von 2006 orientieren, sondern einen stärkeren Schwerpunkt auf die aktive Veröffentlichung von Informationen legen. Hamburg ist hier mit seinem weiterführenden Transparenzgesetz bundesweit Vorbild. Es hat, in Folge einer Volksinitiative von Mehr Demokratie Hamburg und anderen, die proaktive Veröffentlichung aller Daten in elektronischer Form für so gut wie alle Behörden festgeschrieben. Eventuelle Kosten entstehen hier zwar bei der Bereitstellung der Daten, nicht aber für den einzelnen Bürger, der sich die gewünschte Informationen jederzeit aus dem Netz abrufen kann. Im digitalen Zeitalter dürfte dies der adäquatere und zeitgemäßere Weg sein.

Die Kostenfrage löst schon jetzt Diskussionen aus. Bisher hat man sich wohl in den Eckpunkten nicht für eine Kostendeckelung ausgesprochen, die es auf Bundesebene mit 500 Euro sogar gibt. Ohne Kostendeckel könnten die Bürger/innen jedoch abgeschreckt werden, von ihrem Recht auf Information Gebrauch zu machen. Hier muss nachgebessert werden.

Auch die Journalistenvereinigung „Netzwerk Recherche“ übt in der Kostenfrage Kritik an den vorliegenden Eckpunkten und spricht von weiteren „erheblichen Defiziten“ – vom eingeschränkten Kreis der zur Auskunft verpflichteten Stellen über die Fülle der breiten Ausnahmeklauseln bis zu den langen Fristen.

Mehr Demokratie sieht die Probleme an ähnlichen Stellen und wird im bald startenden Gesetzgebungsprozess Verbesserungsvorschläge einbringen, die die Erfahrungen der anderen Bundesländer mit Informationsfreiheit berücksichtigen.