Volksbegehrensbericht 2013 veröffentlicht: Wann startet Baden-Württemberg die Aufholjagd ?

Regelmäßig veröffentlicht Mehr Demokratie e.V. den Volksbegehrensbericht, der bundesweit vergleicht, wo, wie viele und zu welchen Themen Verfahren der direkten Demokratie auf Ebene der Bundesländer stattfinden. Baden-Württemberg hat seit Jahrzehnten so gut wie keine direktdemokratische Praxis auf Landesebene vorzuweisen. Nun soll die Reform kommen.

 Von Sarah Händel

 

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nutzen immer häufiger die Chance, selbst die Initiative zu ergreifen und per direkter Demokratie über Sachfragen abzustimmen: Die Zahl der direktdemokratischen Verfahren auf Ebene der Bundesländer ist über die letzten Jahrzehnte stetig angestiegen. Derzeitiger Spitzenreiter ist Hamburg mit 15 Volksbegehren und 7 Volksentscheiden in den letzten 18 Jahren, gefolgt von Bayern mit 19 Volksbegehren und 6 Volksentscheiden. Baden-Württemberg teilt sich mit dem Saarland den letzten Platz mit einer Bilanz von 0 Volksbegehren und keinem einzigen Volksentscheid, der von den Bürgern durch eine Unterschriftensammlung initiiert wurde. Bisher haben die hohen Hürden schlichtweg verhindert, dass die Bürger/innen von ihrem Recht selbst einen Gesetzgebungsprozess zu initiieren, Gebrauch machen konnten.



Mehr Demokratie e.V. hofft, dass diese Wüste der direkten Mitbestimmung auf Landesebene nun hoffentlich bald der Vergangenheit angehört. Im Dezember 2013 gab es einen interfraktionellen Konsens zur Reform von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Die dort beschlossenen Erleichterungen müssen nun endlich in Gesetzesform gegossen werden, damit Baden-Württemberg in Sachen Mitbestimmung zu anderen Bundesländern aufschließen kann.


Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hatte sich nach langen Verhandlungen sowohl auf Erleichterungen der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene als auch auf Landesebene geeinigt. Bis es zur Einigung kam, musste hart gerungen werden. Nun ist es geschafft, doch die Bürgerinnen und Bürger warten immer noch darauf, dass sie ihre versprochenen neuen Rechte auch wahrnehmen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Ankündigung, zumindest die genauen Regelungen zur Änderung der Gemeindeordnung noch vor der Kommunalwahl am 25. Mai bekannt zu machen, eingehalten wird.


Werden die vereinbarten Eckpunkt umgesetzt, hat Baden-Württemberg gute Chancen, endlich auch selbst Erfahrungen mit der direkten Demokratie - von unten angestoßen - auf Landesebene zu sammeln. Durch die dann neu eingeführte Volksinitiative wird es möglich, mit 40.000 Unterschriften ein Thema vom Landtag behandeln zu lassen; unterschreiben beim Volksbegehren dann noch einmal 10 Prozent der Stimmbürger, kommt es zum bindenden Volksentscheid.


Eine lebendige Praxis der direkten Demokratie bringt Parlament und Bürgerschaft auf Tuchfühlung: Themen können gesetzt werden und Parlamentarier erfahren, was den Menschen unter den Nägeln brennt. Dieser Schwung zu mehr Bürgernähe wird an vielen Beispielen aus anderen Bundesländern deutlich.


Zusammenfassung der Ergebnisse der Volksbegehrensberichts 2013:www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/Presse-Information_VB-Bericht_2013.pdf



Zum vollständigen Volksbegehrensbericht 2013:www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/volksbegehrensbericht_2013.pdf