Neues Informationsfreiheitsgesetz ist mehr ein "Informationsunfreiheitsgesetz"

Das am 16. Dezember beschlossene Gesetz beschäftigt sich mehr damit aufzulisten, wo die neu gewährte Informationsfreiheit überall nicht gelten kann und wie Behörden sich vor Informationsansprüchen schützen können.

Von Sarah Händel

Immer wieder nach hinten verschoben und nach vielen Ankündigungen wird nun noch ein weiteres Versprechen aus dem grün-roten Koalitionsvertrag umgesetzt. Baden-Württemberg bekommt ein Informationsfreiheitsgesetz. Mehr Demokratie bemängelt das Gesetz als unnötig restriktiv und zögerlich. Im jetzigen Zustand verdient das Gesetz eher den Namen 'Informationsunfreiheitsgesetz', da es sich in erster Linie damit befasst aufzureihen, wo die neu zu gewährende Informationsfreiheit nicht gelten kann.

Mit einem Informationsfreiheitsgesetz können Bürger ohne den Nachweis eigener Betroffenheit Informationen von ihren Verwaltungen erfragen, von den Landesbehörden und auch in den Kommunen. Als eines der letzten fünf Bundesländer ohne Informationsfreiheit besteht nach Ansicht des Vereins dringender Nachholbedarf in Baden-Württemberg. Doch anstatt die teilweise sehr hohen Standards andere Bundesländer bei der Informationsfreiheit aufzugreifen, ist der baden-württembergischen Gesetzentwurf geprägt vom Versuch die Verwaltungen vor Informationsanfragen zu schützen.

Die größten Mängel: es fehlen eine  Abwägungs-Klausel, um abzuwägen, ob das Gemeinwohlinteresse im Zweifel höher einzuschätzen ist, als das Recht auf Geschäftsgeheimnis. Zudem wird es mit unpräzisen Formulierungen - auf die Interessen der informationspflichtigen Stellen im Wirtschaftsverkehr dürfen sich beispielsweise keine „nachteiligen Auswirkungen“ ergeben – den Behörden allzu leicht gemacht, Informationsanfragen abzuwehren.

Besonders bitter ist, dass der Entwurf der grün-roten Regierung inhaltlich weit hinter dem Entwurf eines Transparenzgesetzes aus dem Nachbarland Rheinland-Pfalz zurückbleiby. Dort hat die SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein bürgerfreundliches Transparenzgesetz zur Chefsache erklärt. Trotz – oder gerade wegen?- eines breiten Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit und der Verwaltung wurde dieses in nur 5 Monaten auf den Weg gebracht.

So wie das baden-wuerttembergische Gesetz nun beschlossen wurde, kann es nur als erster Einstieg in die Informationsfreiheit gelten. Die nächste Regierung hat den dringenden Auftrag notwendige Verbesserungen für ein moderndes Informationsfreiheitsgesetz umzusetzen.

 

Detailliertere Stellungnahme von Mehr Demokratie zum IFG