Erfolgreiche Bürgerentscheide in Freiburg und Bad Krozingen: notwendiges Quorum wurde erreicht!

Am Sonntag, den 1. Februar, fanden zeitgleich zwei Bürgerentscheide im Breisgau statt. Freiburg entschied über den Neubau des SC Freiburg-Stadions. Auch Bad Krozingen überließ das Votum über den Bau eines Hotels im Kurpark seinen Bürger/innen. Bei beiden Entscheiden handelte es sich um Ratsbegehren.

von Daniel Davis

In Freiburg wurde am 1. Februar zugunsten des Baus eines neuen SC Freiburg-Stadtions im „Wolfswinkel“ abgestimmt. Die Stadt und der Freiburger SC sind für den Bau im „Wolfswinkel“, direkt an den Flugplatz angrenzend. Bewohner des Stadtteils Mooswald und Nutzer des Flugplatzes dagegen lehnen den Standort, nicht aber den Bau per se, ab. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: 58,1% der Abstimmenden sprachen sich für den Bau nach Plänen der Stadt aus. In Zahlen waren dies 42.284 Bürger/innen, die 26,6% der Wahlberechtigten repräsentierten. Die klare Abstimmungsmehrheit fiel daher fast dem noch immer geltenden Zustimmungsuorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten zum Opfer. Eine nur knappe Mehrheit von 3.345 Stimmen sorgte für die rechtliche Gültigkeit der Abstimmung.

In Bad Krozingen wurde über den Bau eines hochpreisigen Hotels im Kurpark abgestimmt. Der Gemeinderat bevorzugt den Standort, Widerstand regte sich von Seiten einer Bürgerinitiative, die den Standort vehement ablehnte. Auch hier entschied sich die Bürgerschaft unmißverständlich: Von den Befragten haben 76% gegen den Bau im Kurpark gestimmt. Sie repräsentierten 33,3% der Wahlberechtigten und überwanden das Quroum vermeintlich klar. Schaut man sich dagegen die Zahl der Abstimmenden an, wird deutlicher, wie knapp die Entscheidung war: Lediglich 1.228 Bürger/innen mehr als gefordert, stimmten mit „Ja“ oder „Nein“ (in diesem Fall mit „Nein“).

Positiv zu bewerten ist zunächst einmal, dass beide Entscheide vom Gemeinderat initiiert wurden. In Freiburg ob der Wichtigkeit der Frage – schließlich steuert die Stadt min. 38 Mio. Euro für den Neubau bei – und in Bad Krozingen auf Druck einer Bürgerinitiative. In letzterem Fall war das Bürgerbegehren unzulässig, da es sich in seiner Formulierung gegen die Bauleitplanung richtete. Der Gemeinderat nahm das Anliegen auf und setzte eigenmächtig einen Bürgerentscheid in der Sache durch an. Beide Fälle zeigen wie notwendig die derzeit ausgearbeitete Reform ist.

Das grundsätzliche Ausschließen der Bauleitplanung von Bürgerentscheidungen ist eines der Haupthindernisse direkter Bürgerbeteiligung. Circa 40 Prozent aller Bürgerbegehren oder Beteiligungswünsche in Baden-Württemberg fallen in diesen Bereich und werden daher für formal unzulässig erklärt. Hinzu kommt das hohe Quorum, welches bei einem Bürgerentscheid erfüllt werden muss. Selbst klare Mehrheiten, wie in beiden Fällen gesehen, können an dem hohen Quorum scheitern und damit den Bürgerwillen ad absurdum führen. Direkt-demokratische Elemente, zur Einbezugnahme der Bürger/innen gedacht, verkommen hier zu einem stumpfen Schwert.

Komplementieren würde das Verfahren eine Abstimmungsbroschüre, wie sie in der Schweiz längst zum „guten Ton“ politischer Partizipation gehört. Durch sie könnte eine objektive und gleich gewichtete Information der Vor- und Nachteile stattfinden und damit der Entscheidungsprozess fairer gestaltet werden. So wäre Kritik einer Einseitigkeit, wie sie in Freiburg und Bad Krozingen geäußert wurde, entgegenzuwirken.

Die Regierung in Baden-Württemberg darf daher die Reform nicht weiter auf die lange Bank schieben. Die vorgesehene Senkung der Quoren und Öffnung des Aufstellungsbeschlusses der Bauleitplanung sind zu wichtig, als dass sie weiter verzögert werden dürfen!

 

Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung zum Freiburger Bürgerentscheid.

Hier lesen zu unsere Pressemitteilung zu den Querschüssen des Freiburger Oberbürgermeisters gegen die geplante Reform.

Interview von Staatsrätin Gisela Erler zur Verteidung der Reform.