Wimsheimer Initiative scheitert doppelt an Bauleitplanung

Die kommende Reform von Bürgerbegehren/Bürgerentscheid wird Bauleitplanung wenigstens öffnen. Für die Wimsheimer Bürgerinnen und Bürger, die mit dem Gemeinderat um die Ansiedlung einer Gold- und Silberscheideanstalt streiten, kommt die Reform jedoch zu spät.

 

 

In Wimsheim bei Pforzheim hatte die Gold- und Silberscheideanstalt C. Hafner GmbH anfragt, ob eine bestimmte Fläche verfügbar sei, um dort weitere Betriebsstätten aufzubauen. Nach Prüfung wurde das betreffende Gewerbegebiet „Breitloh-West II“ als geeignet befunden und die Gemeinde hat beschlossen, es planungsrechtlich weiterzuentwickeln. Dafür muss ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

Zuvor hatte man jedoch beschlossen, die Öffentlichkeit zu informieren und es gab eine Informationsveranstaltung in der Stadthalle. Viele BürgerInnen äußert Bedenken über Stoffe, die beim Schmiedeprozess in die Luft abgegeben werden und die Brandgefahr. Der Gemeinderat hielt die Ansiedlung jedoch für vertretbar und beschloss einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die Weiterentwicklung der Fläche, die dann an die Firma verkauft werden kann. Doch der Widerstand in der Gemeinde verdichtete sich und es gründete sich die "Bürgerinitiative Wimsheim". Sie möchte ein Bürgerbegehren nutzen, um über die Ansiedlung per Bürgerentscheid entscheiden zu lassen. Man sollte meinen, genau für solche Fälle gibt es doch die direkte Demokratie. Doch was nun folgt ist ein komplizierter Verlauf, in welchem immer wieder die Gerichte in erster und zweiter Instanz in der Sache entscheiden müssen.

Einfacher Grund dieses komplizierten Verlaufs? Die Regelungen in der baden-württembergischen Gemeindeordnung für Bürgerentscheide. Dort ist der Ausschlussgrund „Bauleitplanung“ festgeschrieben. Dieser besagt, dass keine Begehren zur baulichen Entwicklung möglich sind und dass, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger gerade in diesem Bereich der Entwicklung ihrer Gemeinde sehr gerne auch mal mitbestimmen würden. So wurde ein erstes Bürgerbegehren auch in zweiter Instanz vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt. Doch auch ein zweites Begehren der Wimsheimer Initiative, das nur noch zum Anliegen hatte, den Verkauf des betreffenden Grundstückes an die Firma Hafner zu verhindern, wurde abgewehrt. Das Gericht legte sehr streng auch den konkreten Verkauf an eine konkrete Firma als einen Eingriff in das generelle Recht des Gemeinderates aus, über die bauliche Nutzung einer Fläche zu bestimmen.

Da fragt man sich doch, welches hohe Recht die Gerichte hier so vehement verteidigen - denn ist es nicht legitim, die Sachentscheidung eines gewählten Gremiums noch einmal durch die Bevölkerungsmehrheit abzusichern?

Viele Gerichtsverfahren blieben überflüssig, würde man die Bauleitplanung für Bürgerbegehren freigeben. Das keine inhaltlichen Argumente dagegen sprechen beweist unser Nachbarland Bayern: Dort verursacht die vollständige Öffnung der Bauleitplanung keinerlei Rechtskomplikationen.

 

Es ist zu begrüßen, dass die interfraktionelle Verhandlungsgruppe im Landtag bei der Reform von Bürgerbegehren nun den Kompromiss beschlossen hat, die Bauleitplanung zumindest zu öffnen. Wenn der derzeitige Entwurf umgesetzt wird, haben die Bürgerinnen und Bürger künftig 12 Wochen nach dem Aufstellungsbeschluss Zeit, ein Bürgerbegehren einzureichen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Grundsätzlich müsste die Bürgerschaft aber bis zum Abschluss des Bauleitplan-Verfahrens das Recht haben, einen Aufstellungsbeschluss noch mal zur Abstimmung zu stellen. Denn oft werden erst im Laufe des Verfahrens wichtige Details  festgelegt, die eine Neubeurteilung der Situation durchaus rechtfertigen können.