Bürgerbegehren in Hardheim und Höpfingen unzulässig - Reform wird Abhilfe schaffen!

Die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren ist mit der wichtigste Reformschritt um Bürgerfrust im Zusammenhang mit der direkten Demokratie entgegen zu wirken.

 

Von Sarah Händel

 

 

Gleich zwei Bürgerinitativen hatten sich gegründet, weil sie die Ausweisung einer Windkraftvorrangfläche im Bereich "Kornberg/Dreimärker" unpassend fanden und die Bürger/innen per Bürgerentscheid über die Standortfrage für die Windräder abstimmen lassen wollten. In Höpfingen wurden 496 gültige Unterschriften gesammelt, notwendig gewesen wären nur 250 (10 Prozent). In Hardheim wurden sogar 1077 gültige Unterschriften gesammelt, notwendig wären auch hier nur 10 Prozent der Wahlberechtigten gewesen, also 560. 


Ein Legitimes und von einem deutlichem Anteil der Bürger/innen mitgetragenes Anliegen, die Beantragung eines Bürgerentscheids über einen geeigneten Standort für Windräder, wurde von den beiden Gemeinderäten abgelehnt. Zuvor hatten die Gemeinden die rechtliche Einschätzung der Kommunalverwaltung erfragt, dann hatten sie auf Empfehlung die Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft. Die Folge: erheblicher Bürgerfrust über die Ignoranz der Politik. Die zweite Folge: 141 Widersprüche von Bürgern gegen die Unzulässigkeit, an denen sich nun die zwei Kommunalverwaltungen Hardheim und Höpfingen und das Landratsamt Mosbach abarbeiten müssen.

Am Ende wird der gesamte Aufwand an Zeit und Energie, der Bürger/innen, der Gemeinderäte und der Verwaltungen umsonst gewesen sein. Denn nach aktueller Rechtslage sind die Bürgerbegehren tatsächlich unzulässig, weil die Bauleitplanung und damit auch die Entscheidung über die Ausweisung von Flächen für eine bestimmte Nutzung von Bürgerbegehren ausgeschlossen sind. Bis zu 40 Prozent aller Verfahren der direkten Demokratie in den Kommunen Baden-Württemberg scheitern bisher an dieser Hürde!

Es ist daher ein wahrer Segen, dass in der noch dieses Jahr in krafttretenden Reform der Gemeindeordnung, dieser Umstand endlich geändert wird. Unzählige Hinweise auf dieses Problem und weitere unzählige Verweise auf die problemlose Praxis in unserem Nachbarland Bayern, wo die Bauleitplanung seit jeher für Bürgerbegehren geöffnet ist, haben endlich Wirkung gezeigt!

Zukünftig haben die Bürger/innen noch bis 3 Monate nach dem sogenannten Aufstellungsbeschluss (der erste Beschluss im Gemeinderat in einem Bauleitplanverfahren) Zeit, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln. Kommen die mit der Reform geltenden 7 Prozent der Unterschriften der Wahlberechtigten ab 16 Jahren zusammen, kann ein Bürgerentscheid über die vom Gemeinderat beschlossene Planung stattfinden.

Für die Bürgerbegehren in Hardheim und Höpfingen kommt die seit 4 Jahren versprochene Reform allerdings zu spät.


 

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