Zugang zu Informationen muss zur Selbstverständlichkeit werden

Mehr Demokratie begrüßt FDP-Vorstoß für Informationsfreiheitsgesetz

Von Sarah Händel

Die FPD hat einen Vorstoß gemacht, um auch in Baden-Württemberg ein Informationsfreiheitsgesetz zu etablieren. Ein solches Gesetz ermöglicht es den BürgerInnen auf Anfrage Informationen oder Daten zu erhalten, die das Handeln von Verwaltungen und Behörden betreffen oder in diesen vorliegen. Der Gewinn eines Informationsfreiheitsgesetzes für die Bürger besteht darin, dass keine persönliche Betroffenheit mehr nachgewiesen werden muss und auch keine Begründung vorliegen muss, warum Interesse an dieses Informationen besteht. Das heißt: wer anfragt bekommt die Daten, meist gegen eine Gebühr für den entstehenden Verwaltungsaufwand.

Ein erster Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz wurde nun von der FDP initiiert und Mehr Demokratie hatte die Möglichkeit eine offizielle Stellungnahme abzugeben. Das Fazit: Gut, dass das Thema Transparenz angegangen wird, der Gesetzentwurf bleibt jedoch deutlich hinter dem aktuellen Diskussionsstand in Richtung pro-aktive Veröffentlichung zurück.


Transparenz bedeutet Zugang zu Informationen über öffentliches Handeln. Sie ist damit Grundlage jeglicher Bürgerbeteiligung an der Politik. Denn nur auf Grundlage präziser Informationen entstehen Diskussionen an der Sache und kann Initiative ergriffen werden. Baden-Württemberg ist Nachzügler, was die Stärkung des Rechts der Bürger auf Information betrifft. Ein Informationsfreiheitsgesetz, das Informationen auf Anfrage herausgibt, ist jetzt schon nicht mehr zeitgemäß. Dem Wunsch der Bürger nach mehr Beteiligung wird erst ein Transparenzgesetz gerecht, das die öffentliche Bereitstellung von Informationen zur Selbstverständlichkeit macht -- für die Behörden und die Bürgerschaft. Das heisst: nicht nur auf Anfrage werden die Informationen bereitgestellt, sondern alle Behörden veröffentlichen pro-aktiv, also von sich aus, kontinuierlich alle Informationen auf eine bürgerfreundliche Art und Weise.


Neben Sachsen, Niedersachsen und Bayern ist Baden-Württemberg eines der 4 Bundesländer, die bisher der Entwicklung zu einer Stärkung der Transparenz öffentlichen Handelns nicht gefolgt sind. Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es nun die FPD vorschlägt, schließt die Lücke, doch im Koalitionsvertrag sehen sich die Regierungsparteien einem pro-aktiveren Ansatz verpflichtet. Dort heißt es, dass die „Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes grundsätzlich freien Zugang zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen haben“ sollen (Koalitionsvertrag 2011 S.78). Die lobenswerte Initiative der FDP sollte genutzt wird, um den Antrag in den Ausschussberatungen gemeinsam zu einem Transparenzgesetz weiter zu entwickeln. Das maßgeblich von Mehr Demokratie e.V erstellte und per Volksinitiative angestoßene Hamburgische Transparenzgesetz hat hier bundesweit Maßstäbe gesetzt und bietet Orientierung.

Und auch die FDP hat in ihrer begleitenden Pressemitteilung vom 28.02.2013 zum Gesetzentwurf bereits signalisiert: „Der Gesetzentwurf stellt nach Auffassung der Liberalen deshalb eine Diskussionsgrundlage dar, um den Standard bei Bundesbehörden auch für die Landesbehörden zu ermöglichen. Über einen darüber hinausgehenden Anspruch könne man mit der Fraktion jederzeit diskutieren“.