Einwohnerantrag

Wenn Ihnen ein bestimmtes Thema auf den Nägeln brennt, können Sie mit einem Einwohnerantrag Ihren Gemeinderat dazu bringen, dieses Thema zu behandeln, indem Sie die notwendige Anzahl an Unterschriften sammeln. Es muss sich dabei um eine Angelegenheit handeln, für die die Gemeinde und damit der Gemeinderat zuständig ist, darunter fallen z.B. der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens oder die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens. Auch der Einwohnerantrag kann zukünftig von allen (nicht nur den wahlberechtigten) Bürgern aus der Kommune ab 16 Jahre unterschrieben werden.

Nach dem Eingang des schriftlichen Bürgerantrags, wird die Angelegenheit innerhalb von drei Monaten in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt. In dieser Sitzung werden auch Vertreter des Bürgerantrags angehört, es sei denn, dem würden besondere Umstände, wie beispielsweise der Schutz von Persönlichkeitsrechten, entgegenstehen. Am Ende verbleibt die Entscheidung in der Sache jedoch beim Gemeinderat.

Auf Nummer sicher gehen: Wir beraten gerne, wenn Sie einen Einwohnerantrag stellen wollen! Schicken Sie uns vor der Sammlung das Unterschriftenblatt zu - wir geben Ihnen wichtiges Feedback! Kontakt: info@mitentscheiden.de

Weitere Infos zum Einwohnerantrag.