VHS Bürgerfoyer am 14. Dezember:"Nach der Abstimmung"

Das Thema wurde bei dieser Veranstaltung zum Programm. Über Bürgerbeteiligung sollte an diesem Abend diskutiert werden und die VHS Stuttgart in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung wählte dafür die partizipative Methode des World Cafes. An Fünfertischen versammelt diskutierten die Teilnehmenden in wechselnden Kleingruppen verschiedene Fragestellungen rund um die Akzeptanz der direkten Demokratie oder der Voraussetzungen für Beteiligung. Die Ergebnisse wurden dann gemeinsam im Plenum vorgestellt und in der anschließenden Podiumsdiskussion mit Staatsrätin Gisela Erler, Demokratieexperte Prof. Roland Geitmann und der Kulturbürgermeisterin Susanne Eisenmann diskutiert.

In der Diskussion wurde eine Verbitterung der Teilnehmenden über den Verlauf der Volksabstimmung deutlich spürbar. Eine ausgeglichene und faire Medienberichterstattung, ungleicher Mitteleinsatz und unfaire Abstimmungskonditionen machen es vielen schwer das Ergebnis der Abstimmung zu Stuttgart 21 zu akzeptieren. Es bestand große Einigkeit, dass faire Regeln Voraussetzung für eine funktionierende Bürgerbeteiligung sind. Professor Roland Geitmann von der FH Kehl, bezeichnete die direkt Demokratie als unverzichtbares Element im weiten Feld der Bürgerbeteiligungsformen. Nur wenn die Bürger und Bürgerinnen die Entscheidung über eine Sachfrage an sich ziehen könnten, würde Bürgerbeteiligung nicht zur Spielwiese werden.

Mehr Demokratie präsentiert Monitoring-Vorbericht zu Stuttgart 21

Auf einer Pressekonferenz im baden-württembergischen Landtag hat Mehr Demokratie e.V. am 30. November den Vorbericht des Monitorings zur Volksabstimmung über Stuttgart 21 vorgestellt.

Das Monitoring wurde vom Bundesverband von Mehr Demokratie erstellt um Neutralität der Beurteilung zu gewährleisten. Inhalt sind die Bewertung der Volksabstimmung im Hinblick auf ihre Fairness. Dafür wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Finanzierung, die Informationsmaterialien und das Verhalten der Akteure unter die Lupe genommen.

Obwohl viele Aspekte der Volksbestimmung das Prädikat fair erhielten, fällt die Gesamtbilanz negativ aus. Das Zustimmungsquorum würde in einer Volksstimmung von Anfang an für ein unfaires Ungleichgewicht zu Gunsten der Gegner sorgen. Dieses kann nicht ausgeglichen werden durch faire Verhältnisse in den anderen Bewertungsbereichen, lautet die Argumentation im Bericht.

Mehr zum Monitoring lesen Sie hier...

S21- Eine demokratiepolitische Bilanz

Nun ist sie vorüber, die erste Volksabstimmung in Baden-Württemberg zu einer Sachfrage. Ihre Entstehungsgeschichte ist ungewöhnlich. Und das Ergebnis ein starker Impuls für mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie.

Vor 20 Jahren entsteht die Idee, den Stuttgarter Bahnhof unter die Erde zu verlegen. Protest gab es seit bekannt werden der Planungen, doch eine direkte Beteiligung der Bürger am Entscheidungsprozess war von politischer Seite nie gewünscht.

Sicher etwas überraschend für die Projektpartner, Bund, Stadt Stuttgart, Regionalverband und Bahn AG weitete sich der Protest gegen das Bahnprojekt zu einer breiten zivilgesellschaftlichen Protestbewegung, die große mediale Aufmerksamkeit erlangte.

Wie groß der Einfluss der Unzufriedenheit über die fehlende Beteiligung auf die Ergebnisse der Landtagswahl 2011 und die Abwahl der 58 Jahre regierenden CDU war ist unklar. Fest steht, dass die neuen Koalitionspartner, SPD und Grüne, im Falle ihrer Wahl eine Volksabstimmung zu Stuttgart 21 ankündigten. Dieses Versprechen wurde am 27. November eingelöst.

Das Ergebnis der Abstimmung ist eindeutig: 58,8 Prozent sprechen sich für den Weiterbau des Tiefbahnhofs aus. Eine Mehrheit für diese Forderung kam auf allen Ebenen zustande, also auch in der Stadt und der Region Stuttgart, in welchen die Menschen am stärksten von dem Bau betroffen sein werden.

Die BürgerInnen Baden-Württembergs haben die Verantwortung für eine Entscheidung übernommen, über welche die Regierungskoalition sich nicht einigen konnte. Die Wahlbeteiligung lag bei furiosen 48,3 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von 38 Prozent der Beteiligungen an Volksabstimmungen, die nicht mit einem Wahltermin zusammengelegt wurden. Dass so viele Menschen den Weg zur Wahlurne gegangen sind, macht erstens deutlich, dass die Thematik Stuttgart 21 die Menschen erreicht hat, und zweitens, dass die direkte Demokratie als Instrument anerkannt und genutzt wird.

Die Protestbewegung verstand die Ablehnung des Bahnhofs auch als Ablehnung einer Politik, die intransparente Entscheidungen trifft und sich nicht verpflichtet fühlt, aufkommenden Widerspruch ernst zu nehmen. Denn trotz des eindeutigen Ergebnisses darf nicht vergessen werden: Die Volksabstimmung war eine nachholende Bürgerbeteiligung, die zu einem Zeitpunkt stattfand an dem Verträge schon geschlossen waren, bauliche Maßnahmen schon ausgeführt wurden und die Berechtigung Kündigungsrechte auszuüben von juristischer Seite in Frage gestellt wurde. Auch die Ausstiegskosten waren aufgrund der aktuellen Faktenlage nicht seriös vorherzusagen und es bleiben Zweifel, ob es sinnvoll war landesweit über ein lokales Projekt wie Stuttgart 21 abstimmen zu lassen. Demokratiepolitisch können daher drei zentrale Lehren aus dieser Volksabstimmung gezogen werden.

Erstens: Die Verfahren für Bürgerbeteiligung müssen fair gestaltet sein. Ein unrealistisch hohes Zustimmungsquorum von 33 Prozent der Wahlberechtigten hätte sowohl zu einem Boykottverhalten der Ausstiegsbefürworter führen können als auch zu dem demokratiepolitisch ungünstigsten Ergebnis eines unechten Scheiterns. In einem solchen Fall erlangen die Befürworter eine Mehrheit, welche jedoch folgenlos bleibt, wenn das Quorum nicht erreicht wird. Die Senkung oder Abschaffung des Quorums muss daher auf der politischen Agenda im Reformprozess der Bürgerbeteiligung auf Landesebene stehen.

Zweitens: Bürgerbeteiligung muss zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Eine späte Bürgerbeteiligung wie im Falle S21 verzerrt das Ergebnis. Es ist anzunehmen, dass viele Menschen in ihrer Entscheidung nicht unbeeinflusst waren von den unvorhersehbaren Folgen eines so späten Projektausstiegs.

Und Drittens: auch die Ebene, also das Verfahren der Bürgerbeteiligung, ist von zentraler Bedeutung. Sie muss die Menschen einbeziehen, die von der Maßnahme betroffen sind. Dann ist die Wahlbeteiligung hoch und der direktdemokratische Prozess erfährt eine hohe Legitimation und damit breite Akzeptanz.

Mit der Energiewende steht schon das nächste heikle Großprojekt an. Um Baden-Württemberg für derartige Herausforderungen zu wappnen, müssen diese Lehren aus Stuttgart 21 ernst genommen werden.

Wenn Bürgerbeteiligung von der Politik als eine Chance verstanden wird, die Betroffene zum richtigen Zeitpunkt mit geeigneten und fairen Verfahren Politik mitgestalten lässt, dürfen sowohl Bürger als auch Politiker vertrauensvoll in die Zukunft blicken.

Sarah Händel

S 21- Hohe Beteiligung ist ein Sieg für die direkte Demokratie

Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 ist vorbei. Bei einer Beteiligung von fast 50 Prozent haben die BürgerInnen für ein eindeutiges Ergebnis gesorgt: Knapp 60 Prozent der Abstimmenden sprachen sich gegen den Ausstieg und damit für die Fortsetzung des Projekts Stuttgart 21 aus.

Die hohe Wahlbeteiligung bei der Volksabstimmung ist ein großer Erfolg für die direkte Demokratie. Die Baden-Württemberger haben damit ein deutliches Zeichen für mehr direkte Mitbestimmung gesetzt.

Die Volksabstimmung hat aber auch gezeigt: die Regelungen für Volksabstimmungen in Baden-Württemberg sind unfair.

Eine Reform der direkten Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg sollte nun folgen. Denn ein Zustimmungsquorum kann die Qualität der Debatte mindern, Boykottverhalten von Gegnern und Befürworten fördern und Abstimmungsergebnisse verzerren.

Eine demokratiepolitische Bilanz zur Volksabtimmung über Stuttgart 21 können Sie [hier]. lesen.

Die Reformen müssen nun zügig in Angriff genommen werden. Unsere Forderungen finden Sie [hier].

Wir waren in den letzten Tagen vor der Volksabstimmung mit der Videokamera unterwegs. Unsere Eindrücke:

Direktdemokratische Lösung des Konflikts um Stuttgart 21

Nachdem der Weg eines kommunalen Bürgerentscheids in Stuttgart durch die Stadt verpasst wurde, ist eine direktdemokratische Lösung des Konflikts auf Landesebene möglich. Dazu kommen zwei Instrumente in Frage: Volksabstimmung oder eine unverbindliche Volksbefragung. Mehr Demokratie e. V. empfiehlt, zur Lösung des Konflikts um S 21 einen dieser Wege zu gehen.

Hier können Sie das ganze [Papier vom November 2010 lesen.]

Mehrheitsentscheidungen respektieren!

Prof. Dr. Roland Geitmann, Kehl

Die geplante Volksabstimmung über das Projekt Stuttgart 21 darf nicht zur Farce werden, die nur der Scheinlegitimation eines fragwürdigen Projekts dient.

In Baden-Württemberg sind die direktdemokratischen Verfahrensregeln zumindest auf Landesebene noch völlig unpraktikabel und werden darin nur noch vom Saarland übertroffen. Eine der Hürden, die seit Einführung dieses Instruments 1974 jeden Volksentscheid verhindert haben, ist das so genannte Zustimmungsquorum. Im Unterschied zu Bayern, Hessen und Sachsen genügt hier für eine erfolgreiche Volksabstimmung nicht etwa eine Mehrheit der Ja-Stimmen, sondern muss diese Mehrheit gleichzeitig mindestens ein Drittel aller Wahlberechtigten betragen. Das setzt bei ausgeglichener Meinungslage eine irreal hohe Beteiligung voraus.

Doch Sachfragen berühren und interessieren immer nur einen Teil der Bevölkerung. An einer landesweiten Abstimmung über den Stuttgarter Bahnhof wird sich voraussichtlich nur eine Minderheit beteiligen. Selbst bei einer mit 50 % hohen Teilnahme müssten zwei Drittel(!) für den Ausstieg stimmen, damit das Gesetz zustande kommt. Zustimmungsquoren begünstigen also einseitig die Gegner einer Vorlage, verleiten sie dazu, Diskussion und Abstimmung zu boykottieren, und unterlaufen damit den Sinn des ganzen Verfahrens.

Mit Recht forderten die bisherigen Oppositionsfraktionen SPD und Grüne im August 2010 in einem Verfassungsänderungsentwurf, bei Volksabstimmungen über einfache Gesetze auf dieses Quorum zu verzichten durch Streichung des zweiten Satzes in Art. 60 Absatz 5 der Landesverfassung:

„Bei der Volksabstimmung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Das Gesetz ist beschlossen, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten zustimmt.“

Den Gegenvorschlag der damaligen CDU/FDP-Regierungskoalition, das Quorum lediglich auf 25 % zu senken, lehnten SPD und Grüne als unzureichend ab. An der Lauterkeit dieser scheinbar konsequenten Haltung darf man bei der SPD mittlerweile zweifeln. Denn einerseits verspricht sie in ihrer Koalitionsvereinbarung mit den Grünen vom April 2011 erneut die Abschaffung des Quorums; andererseits weigert sie sich bislang, bei einer Volksabstimmung über Stuttgart 21 das Mehrheitsvotum der Abstimmenden anzuerkennen. Wie der Verfassungstext deutlich erkennen lässt, verhindert das Quorum lediglich das verbindliche Zustandekommen des Gesetzes. Die Lage bleibt also offen; auch ohne vorherige Verfassungsänderung kann der Landtag sich der Abstimmungsmehrheit beugen und das Gesetz seinerseits beschließen. Auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat sogar ausdrücklich zu solcher Neubewertung und Entscheidung gezwungen, wenn ein Bürgerentscheid das Zustimmungsquorum (25 %) verfehlt hat. Beispiele für solch nachträgliches Einlenken lieferten die Städte Tübingen, Freiburg und Heidelberg.

Mit ihrem wiederholten Bekenntnis zur Streichung des unfairen Zustimmungsquorums hat sich die SPD (wie die Grünen) politisch geradezu verpflichtet, diesen Weg der nachfolgenden Übernahme des Mehrheitsvotums zu gehen. Andernfalls weckt die SPD den Verdacht, das Instrument Volksabstimmung nur taktisch zu verwenden zwecks (Schein-)Legitimation des Projekts S 21. Möglicher Weise verspricht sie mehr Bürgermitbestimmung auf Landesebene nur in der Annahme, dies mangels Mitwirkung der CDU nicht einlösen zu brauchen.

Wir nehmen indes die SPD beim Wort, die seit ihren ersten Parteiprogrammen für Volksgesetzgebung eingetreten ist, und fordern sie auf, das rechtlich Mögliche und im Fall Stuttgart 21 nahe Liegende zu tun, nämlich beim (wahrscheinlichen) „unechten Scheitern“ des Ausstiegsgesetzes am Zustimmungsquorum das Mehrheitsvotum zu akzeptieren, wie es die Grünen in den Koalitionsverhandlungen zu Recht erwartet haben. Andernfalls verspielt die SPD ihre Glaubwürdigkeit und riskiert einen Demokratie-GAU.

Auch für die versprochenen weiteren Erleichterungen direktdemokratischer Verfahren, insbesondere die überfällige Senkung des Quorums bei der Vorstufe, dem Volksbegehren, darf sich die neue Regierungskoalition nicht damit herausreden, dass ihr die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag fehlt. Denn für Verfassungsänderungen steht ihr der Weg des Art. 64 Absatz 3 der Landesverfassung zur Verfügung, dessen erster Satz lautet:

„Die Verfassung kann durch Volksabstimmung geändert werden, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Landtags dies beantragt.“

Eine Volksabstimmung über die Regeln der Volksabstimmung wäre für Baden-Württemberg wie ein neuer Gesellschaftsvertrag über das künftige Zusammenleben und würde Demokratie in den Herzen der Menschen tiefer verankern. Für eine verbindliche Volksabstimmung über Verfassungsänderungen bedarf es allerdings einstweilen noch der Zustimmung von 50 % aller Stimmberechtigten – eine schier unüberwindbar erscheinende Hürde! Doch in einer gewaltigen Mobilisierungsanstrengung könnte es (am ehesten am Tag der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013) gelingen, genügend viele Menschen an die Urnen zu bringen und diese Blockade unserer Demokratieentwicklung zu durchbrechen.

 

Auswertung der Stuttgart 21 Volksabstimmung

Mehr Demokratie hat die Stuttgart 21- Volksabstimmung in einem Monitoring bewertet.

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