Epfenbach

Gegen die Umnutzung des Spielplatzes „Steige“ in ein Wohngebiet

 

Träger: BI „Interessengemeinschaft Spielplatz Steige“

Status: Unzulässig (Bauleitplanverfahren & Fristversäumnis)

Kurz & knapp:

In Epfenbach im Wohngebiet „Kreisental/Innerer Frohnberg“ sollen die Grünflächen „Steige“ mit ihrem Spielplatz drei Bauflächen weichen. Dies hat der Gemeinderat beschlossen. Dagegen richtet sich Widerstand von Seiten der Anwohner und Teilen der Bürgerschaft. Die BI nennt sich „Interessengemeinschaft Spielplatz Steige“ und sie möchte auf dem Gelände einen „Mehrgenerationenpark“ verwirklichen. Sie kritisieren, von den Plänen der Gemeinde nicht informiert worden zu sein und diese erst aus der Zeitung erfahren zu haben. Zudem befürchten sie eine „Wohnraumverdichtung“ und eine „Beschneidung der Wohnqualität“. Im Gegenzug soll der Erhalt der Natur und eine Wiederbelebung des Spielplatzes gefördert werden.

Die Gemeinde jedoch hat andere Pläne für das Gebiet im Zentrum der Stadt. Bereits am 23. Juli 2014 wurde eine Umwidmung des Areals vom Gemeinderat beschlossen. Statt dem Spielplatz, der aufgrund von Verwahrlosung abgerissen wurde, soll dort nun ein neues Wohngebiet entstehen. In der Gemeinderatssitzung vom Oktober hatte sich der Gemeinderat, gegen Widerstand, für eine Bestätigung der im Juli getroffenen Entscheidung ausgesprochen. Bürgermeister Joachim Bösenecker war gegen die Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens, da auch ein eigentlich richtiges Verfahren nicht gegen derart großen Widerstand durchgesetzt werden sollte. Nicht alle teilten diese Meinung.

Die „Interessengemeinschaft Spielplatz Steige“ hatte gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 15. Oktober 2014 ein Bürgerbegehren begonnen. Sie sammelte 400 Unterschriften, die sie dem Bürgermeister übergab. Das notwendige 10%-Quorum wurde von der BI erfüllt, so dass eine rechtliche Prüfung vorgenommen werden konnte. Dieser hielt das Begehren nicht stand. Der Gemeinderat von Epfenbach gelangte Ende Dezember zu der Ansicht, dass sich das Begehren gegen ein Bauleitplanverfahren richtet und erklärte es daher für ungültig. Nach der noch geltenden Gemeindeordnung darf sich ein Bürgerbegehren nicht gegen ein Bauleitplanverfahren richten. 

Zusätzlich warfen einige der Gemeinderäte die Frage auf, ob die BI nicht zugleich die sechs-Wochen-Frist versäumt habe. Da es sich bei dem Beschluss im Oktober lediglich um eine Bestätigung des im Juli gefassten handelte, wäre diese bereits seit längerem abgelaufen. Ein Korrekturbegehren, welches sich gegen einen bereits gefassten Gemeinderatsbeschluss richtet, muss innerhalb von sechs Wochen nach der Entscheidung eingereicht werden.

 

Weitere Informationen:

- http://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-Epfenbach-Bei-Bebauung-der-Gruenzone-sehen-sie-rot-_arid,2263.html

- http://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-Epfenbach-Steige-Anwohner-starteten-Buergerbegehren-_arid,69634.html

- http://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-Epfenbach-Der-Spielplatz-Steige-wird-wie-geplant-Bauland-_arid,2518.html

- http://www.rnz.de/nachrichten/sinsheim_artikel,-Epfenbacher-Gemeinderat-schmettert-Buergerbegehren-zum-Spielplatz-ab-_arid,68183.html