Sinsheim (Elsenz)
Abschaffung/Beibehaltung der Unechten Teilortswahl ab 2019
Träger: Ratsreferendum
Status: Ratsbegehren beschlossen 25.06.2013 / Entscheid nicht im Sinne der Abstimmungsfrage 25.05.2014
Kurz & knapp:
In Sinsheim ging die Entscheidung, die Bürgerschaft in den Abstimmungsprozess miteinzubeziehen, von der Politik aus. SPD, Aktiv für Sinsheim und Bündnis90/Grüne hatten im Gemeinderat einen Bürgerentscheid über die Frage der Unechten Teilortswahl beantragt und durchgesetzt. Das gesamte Gremium hatte in einer Sitzung am 25.06.2013 entschieden, dass ein Bürgerentscheid über die Unechte Teilortswahl stattfinden soll. Der Termin sollte mit denjenigen der Europa- und Kommunalwahlen zusammengelegt, um Kosten zu sparen und die Beteiligung zu erhöhen. Die Abstimmungsfrage lautet:
„Soll die Unechte Teilortswahl ab der nächsten Gemeinderatswahl (voraussichtlich 2019) abgeschafft werden?“
Bei der Unechten Teilortswahl handelt es sich um ein Wahlsystem, welches es ausschließlich in Baden-Württemberg gibt. Sinn und Zweck ist es den einzelnen Stadtteilen eine direkte Mitbestimmung zuzugestehen, damit sie ihre spezifischen Interessen vertreten können. Sie heißt „Unecht“, da der Wähler seine Stimme nicht nur an Kandidaten aus den betreffenden Stadtteilen geben kann, sondern auch an solche aus dem gesamten Stadtgebiet. Mit Unechter Teilortswahl gibt es für jeden Stadtteil somit mindestens einen Vertreter, was dieses System repräsentativer macht. Ob sich die Vertreter kleiner Stadtteile mit ihren Anliegen durchsetzen können, liegt jedoch auf einer anderen Hand. Ihre zahlenmäßige Vertretung richtet sich nämlich nach der Anzahl der Einwohner der jeweiligen Stadtteile.
In Sinsheim sind 27.265 Personen wahlberechtigt. Das Quorum liegt also bei 6,817 Bürgern, die entweder mit Ja oder Nein abstimmen müssen, damit das Ratsbegehren Gültigkeit besitzt. Der Bürgerentscheid wurde auf den 25.05.2014 und damit mit Europa- sowie Kommunalwahlen zusammengelegt.
Ergebnisse des Bürgerentscheids:
Wahlberechtigte: 27.265 Bürger/innen
Abstimmungsbeteiligung: 44,72%
Ja-Stimmen: 4.270 (15,83% der Abstimmenden = 15,66% der Wahlberechtigten)
Nein-Stimmen: 7.924 (29,29% = 29,06%)
Das 25%-Quorum lag bei: 6.742 Stimmen und wurde damit erreicht
Eine klare Mehrheit der Bürger/innen Sinsheims haben sich für die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl entschieden. Durch erreichen des Quorums ist dieses Votum rechtskräftig. Der Gemeinderat muss dieses nun umsetzen.