Tuningen

Über den geplanten Standort des Großgefängnisses


Träger
: Stadt Tuningen

Status: Bürgerentscheid angesetzt für den 6.7.2014 

Aktuelles/Ergebnis:

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2012 einen erneuten Suchlauf für ein neues Großgefängnis im Großraum Rottweil gestartet. Bald zeichnte sich ab, dass eine Industriebrache auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen aussichtsreicher Kandidat für einen Neubau sein würde.

Daraufhin gründete sich die "Aktionsgemeinschaft gegen das Großgefängnis" (AGG), die den Bau aus verschiedenen Gründen ablehnte. Sie kritisiert die Größenrelationen zwischen Gefängnis (500 Insassen) und Gemeinde (3000 Einwohner), außerdem werde es zu Drogen- und Beschaffungskriminalität kommen. Die finanziellen Vorteile für die Stadt seien entweder gar nicht vorhanden oder nur marginal.

Die Befürworter führen zusätzliche Arbeitsplätze und Einwohner (und damit verbunden höhere Zuweisungen durch das Land) als Argumente ins Feld. Außerdem hätten andere Gefängnisse gezeigt, dass die Größenverhältnisse zwischen Gefängnis und Gemeinde irrelevant seien.

Die Gemeinde entschied, sich bis zum Ergebnis des Findungsprozesses nicht für oder gegen den Bau auszusprechen. Im Falle der Entscheidung für den Standort Tuningen wurde jedoch ein Ratsentscheid in Aussicht gestellt. Die Gemeinde kann über den Bau entscheiden, weil sie das Recht hat, den Bebauungsplan auszuweisen. Das Land ist bloß der Bauherr, der das Projekt anstrebt.

Am 21.02.2014 wurde vom Land verkündet, dass die Wahl für das Gefängnis auf Tuningen gefallen sei; Mitfavorit Rottweil war damit aus dem Rennen.

Im Gemeinderat wurde diese Entscheidung mit gemischen Gefühlen aufgenommen. Der Bürgermeister hat eine Spurgruppe ins Leben gerufen, der neben den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderats unter anderem auch ein Vertreter des Stuttgarter Justizministeriums und Gisela Erler, die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung aus dem Staatsministerium angehören. Das Moderatorenteam kommt von einem Fachbüro aus Freiburg. Die Spurgruppe hat zum Ziel, verlässliche Informationen und Fakten zum Projekt zusammenzutragen. Außerdem soll für die Bürgerversammlung am 25.06.2014 eine 16-seiteige Broschüre erstellt werden. Die AGG war bisher von der Arbeit ausgeschlossen und will jetzt auch nicht mehr teilnehmen.

Inzwischen wurde ein Bürgerentscheid auf den 06.07.2014 angesetzt. Die zu entscheidende Frage wird lauten:

"Auf der Gemarkung der Gemeinde Tuningen soll eine Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg angesiedelt werden." Die Bürger können mit Ja oder Nein antworten."

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Wahlberechtigte: 2.294 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 73,1% 

Ja-Stimmen: 724 Stimmen (43,2% der Abstimmenden = 31,6% der Wahlberechtigten)

Nein-Stimmen: 953 (56,8% = 41,5%)

Das 25%-Quorum lag bei: 575 Stimmen und wurde damit erreicht

Die Bürger/innen von Tuningen haben sich klar gegen die Ansiedlung einer JVA in der Gemeinde ausgesprochen. Sowohl die Ja-Stimmen als auch die Nein-Stimmen haben das Quorum erreicht, was nicht zuletzt daran lag, dass die Abstimmungsbeteiligung mit 73,1% für einen Bürgerentscheid sehr hoch lag.

 

Website der Initiative: http://agg-tuningen.de/