Elzach

Gegen den Verkauf des "Haus des Gastes" und des „Faller-Areals“

 

Träger: Bürgerinitiative „Elzach hat’s noch“

Status: Begehren eingereicht am 27.09.2016 / Begehren unzulässig wg. Formfehlern am 18.10.2016

Kurz & knapp:

Der Gemeinderat möchte das sanierungsbedürftige „Haus des Gastes“ an die Hans K. Herr GmbH verkaufen und abreißen lassen. An seine Stelle soll das Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth um 60 Betten erweitert werden. Das „Faller-Areal“ wird ebenfalls Investor Hans Herr verkauft, der auf ihm ein neues Bürgerzentrum realisieren soll, in das auch die Sparkasse übersiedeln soll. Das Bürgerzentrum mitsamt Areal soll im Anschluss mit einer Laufzeit von 20 Jahren per Mietkauf von der Stadt zurückerworben werden. An Stelle der alten Sparkasse wird ein neues „Gesundheitszentrum“ geschaffen. Das Gesamtkonzept firmiert unter dem Namen „Faller-Areal/Haus des Gastes/Sparkasse“. Die Gemeinderatsfraktionen der SPD und CDU haben sich für die Umsetzung des Vorhabens ausgesprochen.

Die Bürgerinitiative wendet sich nicht per se gegen das Bauprojekt, sondern fühlt sich vor allem nicht umfassend von der Stadt informiert. Aus ihrer Sicht wurde das Projekt „vorschnell“ beschlossen, ihr geht es schlicht zu schnell. Die Initianten haben den Eindruck, dass die Pläne „überstürzt“ und „voreilig“ umgesetzt wurden. Der Verkauf der Grundstücke wurde in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen und die Bürger/innen informiert, als die Weichen für das Projekt im Großen und Ganzen bereits gestellt waren.

Bis September möchte die BI 600 Unterschriften sammeln und damit den Gemeinderat auffordern, das Projekt noch einmal zu überdenken. Der "vorschnelle" Verkauf der Grundstücke soll zunächst aufgehalten werden, wie die Frage auf dem Unterschriftenblatt klarstellt:

„Ja, ich bin gegen den vorschnellen Verkauf des „Haus des Gastes“ und des „Faller-Areals“.“

 

Am Dienstag, den 27.09.2016 hat die BI mehr als 500 Unterschriften an Bürgermeister Roland Tibi übergeben. Damit ist das 7%-Unterschriftenquorum klar erreicht. Die Stadtverwaltung prüft nun, ob auch die anderen formalen Vorgaben erfüllt sind. Unklarheit gibt es noch bei der Unterschriftenfrage, die für viele in der Gemeinde zu unklar ist. So bleibt offen, wie viele Bürger/innen unterzeichnet haben, um einen generellen Verkauf zu verhindern oder vorher nur ausreichend informiert werden wollen.

Der Gemeinderat entscheid am Dienstag, den 18. Oktober 2016, über die Zulässigkeit des Begehrens. Er folgte in seiner Einschätzung den Empfehlungen des Gemeinderates und erklärte es für unzulässig. Grund dafür ist das Wort "vorschnell" in der Fragestellung. Dieser muss laut Gemeindeordnung eindeutig formuliert sein, "vorschnell" sei dagegen zu unbestimmt. Bürgermeister Tibi betont dabei, dass auch eine Streichung des Wortes möglich wäre. Dann aber richte sich das Bürgerbegehren klar gegen das Projekt des Gemeinderates. Das wiederum ist nicht das erklärte Ziel der Bürgerinitiative. Daher müsse der Gemeinderat, erklärte Tibi, das Begehren in seiner Gesamtheit ablehnen.

 

 

 

Weiterführende Informationen:

Seite der BI:http://www.elzach-hats-noch.com/