Kirchberg (Jagst)

Gegen den Standort eines Feuerwehrmagazins

 

Träger: "Bürger für Bürgerentscheid"

Status: Begehren eingereicht am 27.06.2016 / Begehren unzulässig am 27.07.2016 (wg. Formfehlern) / Klage gegen Unzulässigkeit von Verwaltungsgericht am 31.3.2017 abgewiesen

Kurz & knapp:

Wie in vielen anderen Gemeinden auch, sollen in Kirchberg mehrere Feuerwehrstandorte zusammengeführt werden. Die Abteilungen Kirchberg, Lendsiedel, Gaggstatt und Hornberg sollen gemeinsam ins neu zu bauende Magazin an der „Vorderen Au“ ziehen, die sich unterhalb der Altstadt befindet. Die Stadt und der Kreisbrandmeister argumentieren, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten nur von diesem Standort aus eingehalten werden können. Alle anderen Standorte fallen durch. Bereits im Januar 2014 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gefällt, die Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens ist somit bereits abgelaufen.

Bereits damals wurden 500 Unterschriften gesammelt, um das Projekt zu verhindern – jedoch ohne Erfolg. Am 12. März 2016 organisierte die BI eine Demonstration, um den Druck auf den Gemeinderat zu erhöhen. Die rund 200 Demonstranten wollten erreichen, dass ein Ratsreferendum beschlossen wird und die Bürger/innen über das Magazin entscheiden dürfen. Kritisiert werden die Flächenversiegelung und die hohen Kosten durch „Tiefgründung im Schwemmland“. Ein weiteres Problem wird in den explodierenden Kosten gesehen. Die ursprünglich angesetzten Kosten von 1,4 Mio. Euro sind bereits weit überschritten, aktuelle Kalkulationen gehen von € 2,9 Mio. aus. Darüber hinaus werde die Sicht auf die historische Altstadt – von Einheimischen auch „Perle des Jagsttals“ genannt – „massiv verschandelt“ und damit das Stadtbild entwertet. Für die BI gäbe es einen geeigneteren Standort im Bereich des heutigen Magazins und dem Bauhof. Darüber sollten aber die Bürger/innen entscheiden und sie nicht einfach übergangen werden. Es handle sich also um „eine Frage der Demokratie“ bzw. wie mit den Bürger/innen umgegangen wird.

Anfang Juni wurde mit der lange im Voraus geplanten Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren begonnen. Die gesammelten Listen mit der notwendigen Zahl von Unterzeichnern sollen am 27. Juni 2016 bei der nächsten Gemeinderatssitzung übergeben werden. Bis dahin müssen 232 Unterschriften zusammen kommen. Folgende Frage steht auf den Unterschriftenlisten:

„Sind Sie gegen den Standort des Feuerwehrmagazins in der Vorderen Au in Kirchberg-Tal?“

 

 

Die BI hat in der letzten Gemeinderatssitzng, am 27.06.2016, insgesamt 611 Unterschriften an Bürgermeister Stefan Ohr übergeben. Davon waren 582 gültig. Am 25. Juli entschied der Gemeinderat die Unzulässigkeit des Begehrens. Er folgte damit einer Einschätzung des Gemeindetages und der Stuttgarter Anwaltskanzlei EWB. Sie monierten, dass das Begehren sich gegen Teile der Bauleitplanung richte, die nicht bürgerbegehrensfähig sind und zugleich die Drei-Monats-Frist, während der das Begehren eingereicht werden muss, abgelaufen war. Drei Gemeinderät/innen enthielten sich bei der Abstimmung. Auch der Gemeinderat kann kein Ratsferendum von sich aus einleiten, da das Verfahren zu weit fortgeschritten ist.

Kurios ist dabei: würde das Gemeindegremium den Baubeschluss kippen, könnte er die Bürger/innen über ein Ratsferendum über den Feuerwehrstandort abstimmen lassen. Genau das hat nun die UGL-Fraktion beantragt und prompt zwölf Stimmen dafür erhalten. Nur fünf Gemeinderäte lehnten den Antrag ab, so dass am 4. August über die Frage beraten wird, ob der Baubeschluss gekippt werden soll. Dann könnten die Bürger/innen unter Umständen doch noch über den Standort abstimmen.

Die Bürgerinitiative in Kirchberg hat gegen die vom Gemeinderat festgestellte Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens Beschwerde eingelegt. Prozessbevollmächtigter für die BI ist Eisenhart von Loeper, der auch Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 ist. Er hatte bereits ein Bürgerbegehren in Nagold in 2010 vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim gerichtlich durchgesetzt. Die Anwaltskanzlei, die damals die Stadt Nagold vertrat, ist die gleiche, die für Kirchberg an der Jagst das Rechtsgutachten verfasst hat.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Beschwerdeantrag allerdings ab. Das Gericht bestätigte in seiner Entscheidung die Gemeinde, die das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte. Da sich das Begehren gegen eine Bauleitplan und nicht gegen einen Bebauungsbeschluss richte, sei dieses nach Art. 21 Abs. 2 Nr. 6 GemO unzulässig. Die BI legte daraufhin am 02. Januar 2017 über den Verwaltungsgerichtshof Mannheim in zweiter Instanz Beschwerde ein. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigte am 31. März die Entscheidung aus erster Instanz. Anschließend erklärte die BI auf weitere Klagen zu verzichten.

 

 

 

 

 

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