Kirchheim (Teck)

Für eine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen

 

Träger: Bürgerinitiative Kirchheim/Teck

Status: Begehren eingereicht am 02.05.2016 / Begehren unzulässig wg. formaler Fehler am 22.06.2016 / Widerspruch abgelehnt am 20.03.2017

Kurz & knapp:

In Kirchheim/Teck hat sich eine Initiative gegründet, die gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 3. Februar 2016 vorgehen möchte. Die Stadt muss in den nächsten beiden Jahren voraussichtlich 680 Flüchtlinge unterbringen. Die BI befürchtet, dass diese in einzelnen Standorten zusammengepfercht werden. Sie fordert daher eine maximale Belegung der "Standorte" mit nur 40 Personen, um Konflikten entgegenzuwirken. Diese würden aufkommen, wenn zu viele Menschen in einer Unterkunft leben würden.

Zugleich fordert sie die proportionale Unterbringung der Flüchtlinge in allen elf Stadtbezirken, anhand der aktuellen Einwohnerzahlen. Würden sich in manchen Stadtbezirken Konzentrationszonen bilden, bestünde die Gefahr, dass sich "Gettos" herausbilden. Die Initiatoren betonen, dass sie ausdrücklich für die Ansiedlung sind und sich nur um die Unterbringung Sorgen machen. Neben den "Standorten", die neu gebaut werden müssten, sollten die Flüchtlinge zwecks besserer Integration auch in private Wohneinheiten untergebracht werden - schließlich seien "Nachbarn" besser zu integrieren, so die Initiative weiter.

Die Initiative hatte bis 3. Mai 2016 Zeit, um knapp 2.200 Unterschriften zu sammeln. Erst mit Erreichen dieses Quorums konnte das Bürgerbegehren eingeleitet werden. Die Frage auf dem Unterschriftenblatt lautet wie folgt:

„Sollen die der Stadt Kirchheim zugewiesenen Flüchtlinge für die Anschlussunterbringung den elf Stadtbezirken und Teilorten proportional zu deren Einwohnerzahl und dezentral mit nicht mehr als 40 Bewohnern pro Standort zugeteilt werden?“

 

Am Montag, den 2. Mai 2016 hat die BI 5.300 Unterschriften an Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker übergeben. Es sind also mehr als doppelt soviele Unterzeichner zusammengekommen, als notwendig gewesen wären (ca. 2.200). Die Entscheidung des Gemeinderates soll am 22. Juni und nach eingehender Prüfung des Begehrens durch die Verwaltung und einem externen Anwaltsbüro erfolgen.

Die Verwaltung prüfte nur 2.447 Unterschriften, da bereits die davon gültigen 2.327 Stimmen ausreichten, um das 7% Unterschriftenquorum zu knacken. Die Prüfung des Begehrens durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei kommt dennoch zu dem Schluss, dass es unzulässig ist. Zum einen Fehler ihr zufolge der Kostendeckungsvorschlag und zum anderen werde die Stadt durch die Einzelheiten in der Fragestellung gehindert, möglichst schnell die Flüchtlinge unterzubringen. Daher richtet sich das Begehren laut Gutachter gegen ein "rechtswidriges Ziel". Die Gemeinderäte stimmten somit gegen die Zulässigkeit, versprachen aber zugleich, an Runden Tischen mit den Bürger/innen zusammenzukommen und die Anliegen ernst zu nehmen. Die stattlichen 5.300 Unterschriften haben im Rathaus durchaus Eindruck hinterlassen.

Die BI legte nach der Entscheidung des Gemeinderats Widerspruch gegen die Unzulässigkeit des Begehrens ein. Während des Widerspruchverfahrens ging zudem eine Klage der BI gegen die Stadtverwaltung Kirchheim wegen Untätigkeit ein. Die Stadtverwaltung hatte es versäumt, den Widerspruch in angemessener Zeit an das Regierungspräsidium weiterzuleiten.

Das Regierungspräsidium Stuttgart wies den Widerspruch letztlich am 20.03.2017 ab. Nach Aussagen des Regierungspräsidiums sei es unzulässig, ein Bürgerbegehren über eine gesetzliche Pflichtaufgabe einer Gemeinde einzuleiten. Die Unterbringung von Flüchtlingen, die nach Zuweisung durch die Landkreise erfolgt, ist so eine Pflichtaufgabe.

 

Weiterführende Informationen:

Seite der BI:http://buergerbegehren-kirchheim.de/