Stegen

Für ein Pflegezentrum mit Augenmaß

 

Träger: Bürgerinitiative "Pflegezentrum mit Augenmaß"

Status: Unterschriften eingereicht am 11. Januar / Zulassung erfolgt am 21. Februar / Entscheid nicht im Sinne des Begehrens am 18. Juni

Kurz & Knapp:

Geplant ist ein Korrekturbegehren zur Verhinderung des Baus eines Begegnungs- und Pflegezentrums mit 29 Wohnungen, zwei Pflegewohngruppen und 31 Stellplätzen im Gebiet Stockacker in der Gemeinde Stegen.

Das Ziel der Bürgerinitiatitve „Pflegezentrum mit Augenmaß“ ist es, die Errichtung eines Begegnungs- und Pflegezentrums im Ortskern zu verhindern, da dieses in seinen Ausmaßen und seiner Gestaltung nicht in die Ortsmitte passe. Grundsätzlich befürworte die BI die Errichtung einer solchen Einrichtung. Mit dem geplanten Bau in „drei- und vierstöckiger Kastenform mit Flachdach“ stelle das Vorhaben aber einen „krassen Gegensatz“ zur Umgebungsbebauung dar. Zudem würde der prognostizierte Zu- und Abfahrtsverkehr eine besondere Belastung für die Ortsmitte darstellen. Weiterhin gab es Kritik am Verfahren durch den Gemeinderat. So wurde die fehlende Information der Bürger bemängelt. Eine von der BI beantragte Einwohnerversammlung zum Thema habe nicht stattgefunden.


Grundsätzlich befürworte die BI den Bau einer Begegnungs- und Pflegeeinrichtung. Der Sprecher der BI, Eugen Winter, stellte darüber hinaus eine örtliche Verschiebung des Vorhabens und alternative Gestaltung des Bauprojektes zur Diskussion. Über eine kleinteiligere Planung mit höchstens zwei Stockwerken und Satteldach werde gewährleistet, dass sich das Bauvorhaben besser in die Umgebung einfüge.

 

Am 11. Januar wurden 339 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht. Es erfolgte die Zulässigkeitsprüfung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat. Laut Gemeindeverwaltung liegt das Quorum für ein erfolgreiches Bürgerbegehren bei 245 Unterschriften. Letztlich waren 310 Unterschriften gültig. Nach einigen Debatten zum Begehren, dass sich gegen die Änderung und nicht Aufstellung eines Bebauungsplans richtet, beschloss der Gemeinderat schließlich in seiner Sitzung vom 21. Februar die Zulässigkeit.

Ende April wurde ein Bürgerentscheid für den 18. Juni 2017 festgesetzt. Die Frage, über die die Bürger/innen abstimmten lautete:

 

"Soll der Beschluss des Gemeinderats Stegen vom 15.11.2016 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes, Stockacker (Aufstellungsbeschluss) aufgehoben werden?"

 

Die BI konnte sich bei diesem Bürgerentscheid nicht durchsetzen. Über 63 Prozent der Abstimmenden waren gegen die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses. Bei einer Beteiligung von 52 Prozent entsprach das 32,7 Prozent der Abstimmungsberechtigten. Das Zustimmungsquorum von 20 Prozent wurde also ohne Probleme erreicht.

 

 

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

 

Abstimmungsberechtigte: 3486

Abstimmungsbeteiligung: 52,01% (1813 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 665 (36,84% der Abstimmenden = 19,08% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 1140 (63,16% der Abstimmenden = 32,70% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20% der Abstimmungsberechtigten: 698 Bürger/innen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen:

 

Ergebnis des Bürgerentscheids auf der Seite der Gemeinde Stegen:

www.stegen.de/eip/pages/begegnungshaus.php