Überlingen

Für den Erhalt der Platanenalle am Bodenseeufer

 

Träger: Bürgergemeinschaft Überlinger Bäume (BÜB)

Status: Begehren eingereicht am 14.07.2016 / Begehren unzulässig wg. Formfehlern am 15.08.2016

Kurz & knapp:

In Überlingen findet 2020 die Landesgartenschau (LGS) statt. Der Plan, dem der Stadtrat zugestimmt hat, sieht die Umgestaltung des "Stadteingangs West" vor. Das dortige Bodenseeufer soll renaturiert und aus ihm ein Bürgerpark für Alle mit Zugang zum Bodensee geschaffen werden. Neben der Sandsteintrockenmauer und den Trauerweiden, fällt auch die Platanenallee dieser Veränderung zum Opfer. Die "Bürgergemeinschaft Überlinger Bäume" möchte durch ein Bürgerbegehren die Platanenallee erhalten. Auch hofft sie, dass der Stadtrat aus eigenen Stücken die Sandsteintrockenmauer und Trauerweiden konserviert.

Befürworter des Konzeptes im Stadtrat möchten eine "ökologische Aufwertung des gesamten Uferbereiches", einen neu zu schaffenden Seezugang für die Allgemeinheit und damit zugleich eine "dauerhafte Abwehr von zukünfitgen Baubegehren in diesem Bereich". Der Stadtrat entschied sich bereits in seiner Sitzung vom 20. Januar 2016 für den Rahmenplan der LGS und in diesem Zusammenhang sogleich für die nun geplante Umgestaltung.

Verantwortliche der Stadt kritisieren das Begehren, da es zu solch einem späten Zeitpunkt komme und die LGS 2020 zeitlich gefährde. Die Stadtverwaltung sorgt sich zudem, dass durch das Begehren der Bürgerpark bis 2020 nicht realisierbar wäre und die "Förderkulisse in sich zusammenbrechen" könnte. OB Becker geht sogar davon aus, dass ohne die Fördermittel, die für den Abriss der Trockenmauer bewilligt wurde, das Projekt LGS 2020 in sich zusammenfallen könne.

Die BÜB hat am 23. Juni 2016 mit der Unterschriftensammlung begonnen und möchte einen Bürgerentscheid über den Erhalt der Platanenallee einleiten. Sie möchte bis zum 9. Juli 2016 die notwendigen 7% aller Wahlberechtigten zusammenbekommen. Aus ihrer Sicht sind die Platanenallee, Trauerweiden und die Trockenmauer Alleinstellungsmerkmale, die Überlingen auszeichnen. Die Entfernung aller Elemente würde den Westeingang der Stadt entwerten und sie eines Charakterristikums berauben. Nach eigener Aussage hat sie sich jedoch aus rechtlichen Gründen nur auf die Allee beschränkt und die Trockenmauer und Trauerweiden weggelassen. Ursprünglich sollten alle drei Aspekte erhalten werden. Die Frage lautet nun:

"Sind Sie für den Erhalt der alten Baumallee auf dem Gelände der LGS 2020?"

 

Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, dass nicht Bürgerentscheidsfähig ist, wird das Begehren wohl für unzulässig erklärt werden müssen. Lediglich der Aufstellungsbeschluss der Bauleitplanung ist in Baden-Württemberg für die direkte Demokratie geöffnet worden. Dies betonte auch OB Sabine Becker, so dass sie dem Begehren gelassen entgegenschaut.

Am Donnerstag, den 14. Juli 2016, wurden ca. 3.000 Unterschriften an Bürgermeisterin Sabine Becker übergeben. Die Stadtverwaltung prüft nun die Gültigkeit, das Unterschriftenquorum wird dennoch erfüllt sein. Voraussichtlich am 7. September entscheidet der Gemeinderat in einer Sondersitzung über die Zulässigkeit des Begehrens. Nach Prüfung waren 1.993 Unterschriften gültig.

Die Stadtverwaltung kommt nach ihrer Prüfung zu einem klaren Ergebnis: das Begehren ist unzulässig. Bemängelt werden vor allem Formfehler. So richte sich das Begehren gegen Teile der Bauleitplanung, die laut Gemeindeordnung unzulässig sind und die Drei-Monats-Frist für die Einreichung sei ebenfalls schon abgelaufen. Das Begehren ziele auf einen Gemeinderatsbeschluss aus dem Januar 2016, so die Stadtverwaltung. Darüber hinaus fehle ein Kostendeckungsvorschlag und die Fragestellung sei nicht klar genug formuliert. Es wird moniert, dass ohne den Abriss der Ufermauer keine Verlegung der Straße und flacher Seezugang möglich wären. Die Verwaltung empfiehlt den Gemeinderäten daher klar eine Ablehnung des Begehrens. Nun muss der Gemeinderat entscheiden, ob er der Einschätzung folgen möchte. Zuvor hat die BI jedoch noch Einspruchsrecht.

Mit nur zwei Gegenstimmen entschied der Gemeinderat die Unzulässigkeit des Begehrens. In ihrer Ablehnung stützten sich die Gemeinderäte auf die Einschätzung der Stadtverwaltung. Sie teilten die Einschätzung, dass das Begehren aufgrund formaler Fehler unzulässig sei.

 

 

 

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