Wendlingen

Für den Erhalt der Johanneskirche

 

 

Träger: „Freundeskreis der evangelischen Johanneskirche“ & „Initiative Pro Johanneskirche“

Status: Begehren eingereicht am 07.06.2016 / Entscheid unecht gescheitert am 06.11.2016

Kurz & knapp:

Zwei bereits vorher aktive Bürgerinitiativen haben sich nun zusammengetan, um gegen den Abriss der Johanneskirche in Wendlingen vorzugehen. Ihr Ziel ist es, den von der Kirchengemeinde gefassten Beschluss durch ein Bürgerbegehren rückgängig zu machen und den Gemeinderat in den Prozess zu involvieren. Dies ist aus Sicht der Initiativen notwendig, da die Kirche eine „orts- und zeitgeschichtliche Bedeutung“ für Wendlingen besitzt. Der Abriss betrifft daher alle Bürger/innen und nicht nur die Mitglieder der Kirchengemeinde.

Sie monieren, dass bei der Fusion der Kirchengemeinden Wendlingen und Unterboihingen versprochen wurde, die Johanneskirche zu erhalten. Dieses Versprechen wurde gebrochen, so die Sprecher. Zudem gab es keinen offenen Dialog in der Kirchengemeinde oder in der Ökumene. Dabei sei die Johanneskirche das Symbol „für das Zusammenwachsen von Wendlingen und Unterboihingen“, so Hans Köhler, Mitglied der Initiative und ehemaliger Bürgermeister der Stadt.

Das Begehren richtet sich jedoch nicht gegen den Bau des neuen Gemeindezentrums mit integriertem Wohnraum für behinderte Menschen, das anstelle der Johanneskirche entstehen soll. Die Initiativen fordern ein Konzept, bei dem die Johanneskirche erhalten bleibt und das Gemeindezentrum gebaut wird. Sie verweisen darüber hinaus auf die Auswirkungen, die der geplante Abriss auf die Gemeinde habe. Bürger/innen boykottierten den Gottesdienst und der Gemeindefrieden sei nachhaltig gestört. Auch eine provisorische Unterschriftensammlung habe gezeigt, dass das Interesse für den Erhalt sehr groß sei. Damals unterzeichneten knapp 1.500 Bürger/innen.

Sie fordert daher vom Gemeinderat, sich des Themas anzunehmen und sammelt seit Anfang Mai parallel Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Die Initiativen müssten ca. 800 Unterschriften sammeln, um das Unterschriftenquorum zu erreichen. Fraglich bleibt weiterhin, ob ein Bürgerbegehren überhaupt möglich ist. Schließlich ist die Kirchengemeinde Grundstückseigentümerin und Bauherrin. Sie besitzt darüber hinaus eine Abbruchlizenz, unter Denkmalschutz steht das Gebäude ebensowenig.

Die beiden Initiativen, die für den Erhalt gesammelt haben, übergaben am Dienstag, den 7. Juni 2016, insgesamt 1.084 Unterschriften an Bürgermeister Steffen Weigel. Jetzt müssen die Stadtverwaltung prüfem und Gemeinderat darauf aufbauend entscheiden, inwiefern das Bürgerbegehren zulässig ist. Es bleibt weiterhin zu befürchten, dass es keine rechtliche Grundlage für dieses gibt und man auf den guten Willen der Kirchengemeinde angewiesen ist.

Ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der Stadt erstellt wurde, erklärte das Begehren für zulässig. Die Kanzlei Dolde, Mayer und Partner befand, dass der Erhalt der Johanneskirche im Wirkungskreis der Gemeinde sei und überraschte damit Bürgermeister Steffen Weigel und die Stadtverwaltung. Sie kam zu einer anderen Einschätzung. Es wurde von der Kanzlei jedoch bemängelt, dass der Kostendeckungsvorschlag fehle. Dies sei aber nicht notwendig, da das Wirken der Gemeinde keine neuen Kosten verursache. Es bleibt also abzuwarten, ob der Gemeinderat darüber hinwegsieht und die Zulässigkeit bestätigt. Dolde, Mayer und Partner haben dies ebenfalls angeraten.

Die Prüfung der Unterschriften ergab 1.040 gültige Unterschriften. Die Fragestellung lautet:

"Sind Sie für eine Grundsatzentscheidung der Stadt, sich dafür einzusetzen und alles rechtlich Mögliche dafür zu tun, dass die evangelische Stadtkirche in der Stadtmitte als wesentlicher Bestandteil eines Gemeindezentrums im Rahmen einer Mehrfachnutzung erhalten bleibt?"

 

In seiner Sitzung vom 19. Juli 2016 hat der Gemeinderat in Wendlingen das Begehren einstimmig für zulässig befunden. Zugleich kritisierten einzelne Vertreter des Rates und der Bürgermeister, dass die Fragestellung zu unbestimmt seien und kein klares Ziel vorgegeben sei. Sie befürchten zudem, dass der innerstädtische Konflikt geschürt werde, da die Stadt nun gegen das Vorhaben des Gemeinderates wirken muss. Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, den 6. November 2016, statt.

 

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 12.420 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 26,82% (3.331 Stimmen - davon 3.319 gültig) 

Ja-Stimmen: 1.829 (55,11% der Abstimmenden = 14,73% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 1.490 (44,89% = 11,99%)

Das 20%-Quorum lag bei: 2.484 Stimmen

Bereits im Vorfeld war unklar, in welcher Art und Weise die Gemeinde auf den Kirchengemeinderat einwirken soll, um die Johanneskirche in Wendlingen zu erhalten, falls das Begehren erfolgreich sein sollte. Am Abstimmungstermin hat sich zwar eine klare Mehrheit von 55% der Abstimmenden im Sinne der BI entschieden, doch durch die geringen Beteiligung wurde das 20%-Quorum klar nicht erreicht. In diesem Fall geht die Entscheidung wieder an den Gemeinderat zurück. Es bleibt anzunehmen, dass er keinen Durck auf den Kirchengemeinderat ausüben wird, um das Gebäude zu erhalten. Zudem zeigt die niedrige Beteiligung, dass das Thema "Erhalt der Johanneskirche" in Wendlingen wohl kein großes Interesse hevorruft.

 

 

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