Bad Rippoldsau-Schapbach

Über die Ansiedlung von Windkrafträdern am Schmidsberger Platz

 

Träger: Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 23.01.2017 / Unzulässig erklärt am 21.03.2017


Kurz & Knapp:

Der Gemeinderat von Bad Rippoldsau-Schapbach entschied sich in seiner Sitzung vom 15. November 2016 gegen Ansiedlung von drei Windrädern. Diese Entscheidung stieß in Teilen der Gemeinde auf Kritik. Gemäß der Initiatoren des Bürgerbegehrens würden die Windenergieanlagen sowieso gebaut. Wenn sich die Gemeinde jedoch für den Bau der Zuwege und die Übertragung einer Fläche für Baulast entscheide, würde sie im Gegenzug von der Firma "K und S Regenerative Energien" ein Entgelt erhalten. Die Firma hat der Gemeinde hierfür eine Zahlung von 1,3 Mio. Euro, verteilt über 20 Jahre, zugesagt. In der Gemeinde gab es deshalb nach der Entscheidung des Rates Diskussionen, da man die Einnahmen angesichts knapper Kassen benötige.

Aus diesem Grund streben die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Windkraftprojekt Schmidsberger Platz" einen Bürgerentscheid an. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sollen über folgende Frage entscheiden:

"Sind Sie für die Ansiedlung von Windrädern am Schmidsberger Platz und die zu Verfügungsstellung der Zuwegung und der notwendigen Gemeindeflächen der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach gegen angemessenes Entgelt?"

Das notwendige Quorum für ein erfolgreiches Bürgerbegehren liegt in Bad Rippoldsau-Schapbach bei 118 gültigen Unterschriften, ausgehend von den 1.686 Wahlberechtigten bei der letzten Landtagswahl. Am 24. Januar 2017 überreichten die Initiatoren des Begehrens der Gemeinde 566 Unterschriften. Das Quorum wurde also um ein Vielfaches übertroffen. Die Gemeinde prüft nun die Gültigkeit der Unterschriften. Innerhalb der nächsten zwei Monate entscheidet der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, voraussichtlich in seiner Sitzung am 21. März.

Eine Woche vor der Sitzung des Gemeinderats wurde bekannt, dass der Gemeindetag dem Rat empfiehlt, das Bürgerbegehren aufgrund eines Formfehlers nicht anzuerkennen. Die BI hatte bei der Sammlung der Unterschriften die Unterschriftenliste und die Begehrensfrage getrennt vorgelegt. Dem Gemeinderat war es rechtlich dennoch möglich, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Nach einer langen und rassigen Debatte stimmte der Gemeinderat mit 6 zu 5 Stimmen gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Angesichts der klammen Kassen zeigte sich Bürgermeister Bernhard Waidele enttäuscht und kündigte an, das Thema bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen, um mit Zustimmung des Gemeinderats ein Ratsreferendum zu initiieren.

 

Weiterführende Informationen: