Eisingen

Gegen die Aussetzung des Glockenschlags zur Nachtzeit

 

Träger:  Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 15.03.2017 /  Begehren unzulässig erklärt am 15.05.2017

Kurz & knapp:

Die Gemeinde Eisingen hat in ihrem Gemeinderatsbeschluss vom 21.12.2016 beschlossen, die Kirchturmglocken täglich von 22.15 Uhr bis 5.45 Uhr, sowie sonntags bis 8.45 Uhr nicht mehr läuten zu lassen. Der Glockenschlag überschreitet die Schallschutzgrenze, was in einem von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt wurde. Gegen die nächtliche Ausschaltung des Läutens wurde eine Bürgerbegehren eingeleitet. Dazu wurden am 15.03.2017 die nötigen Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht.

 

Das Bürgerbegehren wurde durch die Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der rechtswidrigen Zielsetzung des Begehrens, da der Glockenschlag nach einem Gutachten gegebene Schallschutzgrenzwerte überschreitet.

 

Ein Widerspruch wurde nicht eingelegt.


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