Großrinderfeld

Status: Begehren eingereicht am 24.07.2017 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 24.09.2017

Träger: Bürgerinitiative "Pro Bürger - Contra Riesenwindrad"

Kurz & Knapp:

In der Gemeinde Großrinderfeld wurde am 30.05.2017 die Aufhebung eines Bebauungsplans für das Gebiet Flachslanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg beschlossen, der für neu zu errichtende Windräder eine Höhenbeschränkung von 128 Metern vorsieht. Gegen diesen Aufhebungsbeschluss und somit auch gegen die Errichtung des Windrades hat sich die Bürgerinitiative (BI) „Pro Bürger Contra Riesenwindrad“ gegründet.

In der Gemeinde Großrinderfeld soll ein neues Windrad errichtet werden. Für den Bau von Windrädern wurde bereits 2005 im Regionalplan Heilbronn-Franken eine Windvorrangfläche auf dem Gebiet Flachlanden, Heßberg und Werbachhäuser Berg ausgewiesen. Ein 2004 von der Gemeinde Großrinderfeld beschlossener Bebauungsplan sah für die Windräder in diesem Gebiet eine Höhenbeschränkung von 128m vor. Das nun geplante Windrad soll jedoch eine Nabenhöhe von 149 Metern und eine Gesamthöhe von 207m haben. Um eine Bebauung zu ermöglichen, wurde der Bebauungsplan von der Gemeinde per Beschluss am 30. Mai 2017 aufgehoben.

Die BI „Pro Bürger Contra Riesenwindrad“ möchte die Errichtung eines solchen „Riesenwindrades“ verhindern. Sie befürchtet, dass das Windrad starke Auswirkungen auf das Leben der Bürger haben wird. Durch die Höhe werde ein beträchtlicher Schlagschatten über den Ort fallen, außerdem wird mit gesundheitlichen Schäden durch den Schall des Windrades gerechnet. Ein weiterer Punkt den auch die Gemeinde selbst anspricht, ist der Eingriff in die Natur der durch die Errichtung solch eines Windrades geschehe. Um den Bau des Windrades zu stoppen, initiierte die BI ein Bürgerbegehren, dass sich gegen den Aufhebungsbeschluss vom 30. Mai 2017 richtet. Am 24. Juli reichte die BI 752 Unterschriften bei der Gemeinde ein und übergab sie Bürgermeisterin Annette Schmidt. Von den eingereichten Stimmen waren 736 gültig. In seiner Sitzung vom 08. August stimmte der Gemeinderat von Großrinderfeld für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und setzte den Termin des Bürgerentscheids für den Tag der Bundestagwahl, den 24. September fest. Die Frage, über die die Bürger/innen von Großrinderfeld abstimmten, lautet:

 

„Sind Sie gegen den Aufhebungsbeschluss des Gemeinderates für den bestehenden Bebauungsplan „Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg“?“

 

Der Bürgerentscheid endete im Sinne des Begehrens. Mit 69,6 Prozent der Abstimmenden sprach sich eine deutliche Mehrheit der Bürger/innen in Großrinderfeld gegen den Aufhebungsbeschluss des Gemeinderates für den Bebauungsplan „Flachslanden, Heßberg, Werbachhäuser Berg“ aus. Das Quorum wurde ohne Probleme erreicht. Die Abstimmungsbeteiligung war zudem mit 76 Prozent überdurchschnittlich hoch.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 3.309 Bürger/innen

Abstimmungsbeteiligung: 76,00% (2.525 Bürger/innen, davon 2.424 gültige Stimmen)

Ja-Stimmen: 1.687 (69,6% der Abstimmenden = 50,98% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 737 (30,4% der Abstimmenden = 22,27% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 662 Stimmen

 

Ergebnis des Bürgerentscheids:

www.grossrinderfeld.de/index.php=


 

Weiterführende Informationen:

 

Seite der BI:

bi.grossrinderfeld.com