Uhingen

Für den Erhalt des Naherholungsgebietes Charlottensee

 

Träger: BI "Rettet Charlottensee Naherholung"

Status: Bürgerbegehren eingereicht am 11. März / Unzulässig erklärt am 03. Mai

Kurz & Knapp:

In Uhingen beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 19. Dezember 2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Weilenberger Hof III. Das Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens ist es, neuen Wohnraum im Naherholungsgebiet Charlottensee zu erschließen und damit das Wohngebiet Weilenberger Hof zu erweitern.


Die Bürgerinitiative (BI) "Rettet Charlottensee Naherholung" macht gegen diesen Beschluss zur Bebauung mobil. Die Fläche rund um den Charlottensee habe in vielerlei Hinsicht einen hohen Wert für die Lebensqualität in Uhingen. Sie diene als Erholungs- und Wandergebiet und habe eine mikroklimatische Bedeutung als Frischluftzufuhr für die Innenstadt. Außerdem ist das Naherholungsgebiet Charlottensee der Lebensraum von zum Teil bedrohten Tierarten. Letztlich ist die für die Bebauung vorgesehene Fläche einer der besten Ackerböden im Landkreis Göppingen und sei zum Anbau regionaler Produkte unverzichtbar.


Neben diesen inhaltichen Kritikpunkten ist es der BI aber besonders wichtig, eine Diskussion in der Bürgerschaft anzuregen und eine demokratische Abstimmung aller Einwohner/innen Uhingens über das Bebauungsplanverfahren zu erwirken. Deshalb leitete die BI ein Korrekturbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 19.12.2016 ein.


Das Zustimmungsquorum für ein gültiges Bürgerbegehren liegt bei 7% der Abstimmungsberechtigten. Für das Bürgerbegehren in Uhingen bedeutet das, dass mindestens 762 abstimmungsberechtigte Einwohner/innen das Begehren mit ihrer Unterschrift unterstützen müssen. Nach nur zweieinhalb Wochen effektiver Unterschriftensammlung überreichten Ulrike Höflinger und Konrad Bauerle, Sprecherin und Sprecher der BI, dem Bürgermeister Matthias Wittlinger (CDU) am 11. März 1518 Unterschriften. Die Sammelfrist lief bis zum 16. März und wurde somit eingehalten. Das notwendige Unterschriftenquorum wäre damit fast um das Doppelte übertroffen.


Nun läuft die Prüfung des Begehrens auf rechtliche Zulässigkeit. Der Gemeinderat will spätestens in seiner Sitzung am 12. Mai über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden. Bürgermeister Wittlinger stellte jedoch bereits einen möglichen Termin für den Bürgerentscheid in Aussicht. Mit der Zustimmung der BI zu einer Fristverlängerung, favorisiere die Gemeinde aus organisatorischen und finanziellen Gründen den 24. September. Dann könnte der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Bundestagswahl stattfinden.

 

 

Weiterführende Informationen:

 

Homepage der BI:http://www.rettet-charlottensee-naherholung.info/

Plattform der Stadt zum Bürgerdialog:https://www.politaktiv.org/web/uhingen-weilenberger-hof/