Böllen

Gegen die Errichtung eines Windparks auf dem Zeller Blauen

Status: Begehren eingereicht am 17.4.2018 / Begehren für unzulässig erklärt

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & Knapp:

Die Firmen Elektrizitätswerke Schönau (EWS) und Enercon planen den Bau von bis zu neun Windrädern auf dem Höhenzug des Zeller Blauen. Dazu bieten sie den Gemeinden Zell, Kleines Wiesental, Böllen, Fröhnd und Wembach an, ihre Flächen einzubringen. Im Gegenzug erhalten die Gemeinden Pachteinnahmen. In der Böllener Gemeinderatssitzung am 1. März 2018 stimmten sechs Gemeinderäte dafür, die Flächen zur Verfügung zu stellen, nur ein Gemeinderat sprach sich dagegen aus.

Die Gegner des Windparks führen gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschall und Lärmbelästigung sowie eine Wertminderung ihrer Immobilien als Argumente gegen den Gemeinderatsbeschluss an. Sie starteten daher ein Bürgerbegehren mit folgender Fragestellung:

"Sind Sie gegen die Pläne, auf dem Gebiet der Gemeinde Böllen inklusive der definierten Abstandsflächen eine Windkraftanlage zu bauen oder Zufahrtswege auf angrenzendem Grund zu gewähren?"

Das Begehren unterzeichneten 44 Böllener Bürger. Die Unterschriften wurden in der Bürgersprechstunde am 17.04.2018 dem Bürgermeister überreichten. In der Gemeinderatssitzung am 14.06.2018 beschloss der Gemeinderat mit vier Stimmen gegenüber zwei Gegenstimmen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens. Begründet wurde dies damit, dass sich das Begehren gegen die Zurverfügungstellung von Flächen richtete, über deren Nutzung bereits ein rechtlich bindender Vertrag mit dem Investor EWS geschlossen wurde. Diesbezüglich besteht Vertragsbindung, die nicht auf Grund einer politischen Meinungsänderung aufgehoben werden kann. Ein Bürgerbegehren über diese Frage ist daher unzulässig.

Die Bürgerinitiative sammelte direkt im Anschluss an die Sitzung Unterschriften für ein neues Bürgerbegehren, das sich gegen den Gemeinderatsbeschluss richtet, mit dem der Böllener Rat dem Nutzungsvertrag mit der EWS zugestimmt hat.

 

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