Dotternhausen

Für eine 250-Meter-Abbaugrenze beim Holcim-Kalksteinbruch

Status: Begehren eingereicht am 12.09.2017 / Unzulässig erklärt am 15.11.2017

Träger: Bürgerinitiative für einen verträglichen Kalksteinabbau

Kurz & Knapp:

Die Abbaugrenzen auf dem Plettenberg sind in Dotternhausen auch weiterhin Auslöser von Streitigkeiten. Nachdem bereits zwei Bürgerbegehren zum Thema in der Gemeinde durchgeführt wurden, hat die Bürgerinitiative für einen verträglichen Kalksteinabbau am 12.09.2017 nun ein neues Bürgerbegehren eingereicht.


Darin fordert sie eine 250-Meter-Abbaugrenze im Holcim-Kalksteinbruch. Ziel des Bürgerbegehrens ist demnach die verbindliche Festlegung der Positionierung des Gemeinderates in ihren Verhandlungen mit Holcim sowie gegenüber Dritten, um eine möglichst große Hochfläche des Plettenbergs zu erhalten. Weiter soll die Gemeinde mit allen rechtlich zulässigen Maßnahmen darauf hinwirken, eine räumliche Beschränkung des Abbaus zu erreichen. Daneben befasst sich die Bürgerinitiative aber auch mit Grenzwerten, der Schadstoffbelastung in der Umgebung, der Höhe der Ersatzbrennstoffquote sowie dem Herstellungsprozess im Zementwerk selbst.

 

Die Fragestellung für das Bürgerbegehren lautet: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, um zu erreichen, dass beim Gesteinsabbau auf dem Plettenberg eine südliche Resthochfläche in Richtung Ratshausen mit mindestens 250 Metern Breite sowie Richtung Hausen mit mindestens 250 Metern Breite erhalten wird, jeweils von den Steilabhängen aus gemessen?“


Die Bürgerinitiative möchte damit erreichen, dass die Bürger/innen Dotternhausens abschließend entscheiden, was mit ihrem Hausberg passiert. In der Vergangenheit habe die Firma Holcim eine nicht immer offene Informationspolitik betrieben, was zu einem starken Vertrauensverlust bei den Bürger/innen geführt hat.


Am 12.09. reichte die BI das Bürgerbegehren bei der Gemeinde ein. Mit insgesamt 152 Unterschriften wäre das erforderliche Unterschriftenquorum erreicht. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 15.11. dass auch dieses Begehren zur Begrenzung des Steinbruchs unzulässig sei. Die Gemeindeverwaltung mit Bürgermeisterin Adrian an ihrer Spitze begründete in ihrer Stellungnahme die Unzulässigkeit damit, dass der Kostendeckungsvorschlag wegen nicht genau bezifferter Mindereinnahmen nicht ausreiche und die Flächenangaben zur Begrenzung des Abbaugebietes zu ungenau seien. Sie berief sich dabei auf ein zweites Gutachten des beauftragten Rechtsanwaltes Kai-Markus Schenek und die Aussagen der Kommunalaufsicht. In einem ersten Gutachten empahl Schenek der Gemeinde noch das Bürgerbegehren zuzulassen.

Wenige Tage nach dem Beschluss erklärte die Bürgermeisterin auch das Mediationsverfahren zwischen Gemeinde und Bürgerinitiative für beendet. Die Initiative um Norbert Majer kündigte wiederum an, Widerspruch gegen den Unzulässigkeitsbeschluss einzulegen und zudem ein neues, dann viertes Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen.

 

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