Hochdorf

Für die Erstellung eines Konzepts zur Weiterentwicklung der flexiblen kommunalen Schulkindbetreuung

Träger: Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 23.10.2017 / Begehren am 12.12.2017 für zulässig erklärt, Kompromiss gefunden, Gemeinderat entscheidet im Januar 2018 über Kompromisslösung

Kurz & Knapp:

Bereits seit 2014 wird in Hochdorf über die Entwicklung der Schulkindbetreuung in der örtlichen Breitwiesenschule disktuiert. Dabei steht zur Debatte, ob die flexible Schulkindbetreuung weiterentwickelt oder eine verpflichtende Ganztagsschule eingerichtet werden soll. Hierzu wuden die betreffenden Eltern zweimal von der Gemeinde befragt. Beide Male votierten sie für den Ausbau der flexiblen Schulkindbetreunng in Form einer ungebundenen Ganztagsschule, so z.B. im Mai 2017 mit 73%. Der Gemeinderat nahm dieses Votum zur Kenntnis, fasste aber dennoch einen gegenteiligen Beschluss, auch auf Empfehlung der örtlichen Schulkonferenz. Nach Aussagen des Gemeinderates fehle für eine ungebundene Ganztagsschule die erforderliche Mindestzahl an zu betreuuenden Schüler/innen. In der Sitzung vom 25. Juli 2017 beschloss der Gemeinderat die Erstellung eines Konzeptes zur Einrichtung einer Ganztagsschule.

Im Anschluss daran gab es Proteste von Seiten der Eltern, die sich übergangen fühlten, aber auch von Bürgermeister Gerhard Kuttler, der das Votum der befragten Eltern "mit Füßen getreten" sah. Der Gemeinderat berief sich in seiner Entscheidung darauf, dass bei der Befragung keine repräsentative Zahl an Eltern teilgenommen habe.

Unabhängig von den folgenden Auseinandersetzungen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister sammelte eine Bürgerinitiative seit dem 07. Oktober Unterschriften für zwei Bürgerbegehren. Ziel des ersten Begehrens ist die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 25.07. Zeitgleich sammelte sie auch für ein weiteres Begehren, das die Erstellung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der flexiblen kommunalen Schulkindbetreung erwirken soll. Die Sammlung für beide Begehren war erfolgreich. Für das zweite Begehren, also das zur Erstellung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung der flexiblen kommunalen Schulkindbetreung, wurden 552 Unterschriften gesammelt. Für ein zulässiges Bürgerbegehren sind in Hochdorf 267 gültige Unterschriften notwendig.

Die Bürgerinitiative reichte am 23.10. ihr Bürgerbegehren bei der Gemeinde ein und übergab es Bürgermeister Kuttler. Der Gemeinderat kündigte eine Zulässigkeitsentscheidung für den 12.12. an.

Einen Tag zuvor trafen sich Bürgermeister Kuttler, je ein Vertreter der Gemeinderatsfraktionen und vier Vertreter der Elterinitiative und handelten einen Kompromiss aus. Im Ergebnis werden nun gemeinsam zwei Konzepte ausgearbeitet, jeweils zu verpflichtenden Ganztagsschule und zu einer flexiblen Schulkindbetreuung. Zeitgleich mit der nächsten Landtagswahl, im Frühjahr 2021, soll dann in einem Bürgerentscheid festgehalten werden, welches Konzept umgesetzt wird. Bis dahin werde keine rhythmisierte Ganztagsschule eingeführt, der Beschluss des Gemeinderats vom 25.7. also aufgehoben.

Der Gemeinderat erklärte tagsdarauf das Bürgerbegehren für zulässig. Mit dem Kompromiss zeigten sich alle Beteiligten zufrieden. So habe man genügend Zeit, um fundierte Konzepte zu erarbeiten und eine Basis für eine zunächst ergebnisoffene Zusammenarbeit. In seiner Januarsitzung soll der Gemeinderat einen Beschluss über das im Kompromiss ausgehandelte Verfahren fassen.

 

 

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