Mundelsheim

Bürgerentscheid über das Neubaugebiet Seelhofen IV

Status: Begehren eingereicht am 07.03.2018 / Entscheid nicht im Sinne des Begehrens am 29.07.2018

Träger: Initiative „Bürger gegen Neubaugebiet Seelhofen IV“

Kurz und Knapp:

Die Gemeinde Mundelsheim plant, das Neubaugebiet „Seelhofen IV“ mit 43 Grundstücken im bisher landwirtschaftlich genutzten Randgebiet der Gemeinde ab 2019/2020 zu realisieren. Das Areal gehört bisher 13 Eigentümern, mit denen bereits notarielle Vereinbarungen zum Erwerb der Grundstücke durch die Gemeinde geschlossen wurden. In seiner Sitzung am 16.11.2017 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den notwendigen Bebauungsplan, der Satzungsbeschluss soll Ende 2018 gefasst werden.

Gegen die Pläne der Gemeinde formiert sich Widerstand: Die Bürgerinitiative „Bürger gegen Neubaugebiet Seelhofen IV“ bemängelt die weite Entfernung vom Ortskern, lange Schulwege, die fehlende Anbindung an den ÖPNV, die Zersiedelung der Landschaft sowie die unzureichende Erschließung mit nur einer Straße. Sie sammelte daher Unterschriften für ein Bürgerbegehren über die Frage:

„Sind Sie gegen die geplante Bebauung des Baugebietes Seelhofen IV und wollen, dass der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 16. November 2017 zum Bebauungsplan Seelhofen IV wieder aufgehoben wird?“

Am 7. März 2018 überreichte die Initiative 206 Unterschriften für einen Bürgerentscheid über diese Frage. Das notwendige Quorum von 188 Unterschriften wurde somit erreicht. In der Gemeinderatssitzung am 26. April stellte der Rat die Zulässigkeit des Begehrens fest und beschloss, den Bürgerentscheid am 29. Juli abzuhalten.

Beim Bürgerentscheid gingen 1435 der 2700 Einwoher/innen an die Urnen, was einer Abstimmungsbeteiligung von 53,2 Prozent entsprach. Eine deutliche Mehrheit von 72,8 Prozent der Abstimmenden entschied sich gegen die Aufhebung des Bebauungsplans und damit für das Baugebiet Seelhofen IV. Damit endete der Entscheid nicht im Sinne des Begehrens.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 2.700

Abstimmungsbeteiligung: 53,2% (1.435 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 388 (27,2% der Abstimmenden = 14,4% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 1040 (72,8% der Abstimmenden = 38,5% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 540 Stimmen

 

 

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