Rietheim-Weilheim

Gegen ein Interessenbekundungsverfahren zum Bau einer neuen Sporthalle

Status: Begehren eingereicht am 28.03.2018 / Begehren freiwillig zurückgezogen am 25.04.2018

Träger: Bürgerinitiative "Initiative für Vernunft"

Kurz & Knapp:

Bereits seit 2001 beschäftigt sich die Gemeinde Rietheim-Weilheim mit dem Bau einer dritten Sporthalle, die zwischen den beiden Ortsteilen entstehen soll und wettkampftaugliche Maße für Handballspiele haben soll. Im Jahr 2007 beschloss der Gemeinderat in einer der letzten Sitzungen des Vorgängers des aktuellen Bürgermeisters Jochen Arno, den Bau umzusetzen. Damals wurden aber weder der Standort noch die Finanzierung festgelegt.

Im Herbst 2017 einigte sich der Gemeinderat schließlich darauf, die Finanzierung über einen Investor abzuwickeln. Die Gemeinde hätte dabei die Unterhaltungs- und Pachtkosten zu tragen. In der Gemeinderatssitzung am 27.02.2018 stellte das Planungsbüro Plan Forward ein mögliches Konzept vor. Über dieses wurden in einer Bürgerversammlung am 20.03.2018 auch die Einwohner von Rietheim und Weilheim informiert. Während insbesondere die Mitglieder der beiden Sportvereine die Pläne begrüßen, gibt es auch zahlreiche Gegner gegen das Vorhaben. Diese fürchten insbesondere die Folgekosten.

Gegen das Interessenbekundungsverfahren, das für die Vergabe an einen Investor notwendig ist, sammelte die „Initiative für Vernunft“ Unterschriften um einen Bürgerentscheid über die folgende Frage zu beantragen:

„Sind Sie gegen die Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung des Interessens-bekundungsverfahrens für den Neubau einer Sporthalle?“

Am 28.03.2018 wurden 225 Unterschriften an den Gemeinderat übergeben, nötig gewesen wären rund 160. In der Gemeinderatssitzung am 25.04.2018 zog die Initiative das Begehren freiwillig zurück, da es andernfalls für unzulässig erklärt worden wäre.

In nicht-öffentlicher Sitzung beschloss der Gemeinderat, dennoch einen Bürgerentscheid über den Bau der neuen Sporthalle durchzuführen, um mögliche Verzögerungen durch ein weiteres Begehren zu vermeiden. Dieser findet am 22. Juli 2018 statt.

 

 

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