Ringsheim

Träger: Gemeinde Ringsheim (Ratsbegehren)

Status: Begehren eingereicht am / Unzulässig erklärt am 7.11.2017 / Ratsreferendum beschlossen am 7.11.2017 / Entscheid im Sinne des Ratsreferendums am 25.02.2018

Kurz & Knapp:

In Ringsheim reichte eine Initiative am 28.09.2017 ein Bürgerbegehren ein, um in einem Bürgerentscheid über die Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in der Ruster Straße abstimmen zu lassen. Der Gemeinderat erklärte in seiner Sitzung vom 7.11. das Begehren für unzulässig, da nach Auskunft von Kommnalaufsicht und Gemeindeverwaltung die Frist zur Einreichung nicht eingehalten wurde. Dennoch schlug Bürgermeister Heinrich Dixa in der gleichen Sitzung dem Gemeinderat vor, über ein Ratsbegehren einen Bürgerentscheid zum Thema zu erwirken. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag einstimmig. Mit dem Vorgehen wurde ein Weg zur Befriedung der Auseinandersetzungen eingeschlagen. Gemäß Lahrer Zeitung gab es aber auch Unsicherheiten bezüglich des Datums des baueinleitenden Beschlusses, der wiederum für die Sammelfrist und das nicht zugelassene Begehren ausschlaggebend war.

In der Gemeindratssitzung vom 28.11.2017 beschloss der Rat, dass der Bürgerentscheid über die Flüchtlingsunterkunft in der Ruster Straße am 28.02.2018 stattfinden wird. Die Abstimmungsfrage lautet: "Sind Sie dafür, dass die Gemeinde auf den in der Ruster Straße gelegenen Grundstücken Flurstücknummern 1158/7, 1158/8, 1158/9 und 1160, Gemarkung Ringsheim, einen Neubau zur Anschlussunterbringung errichtet?"

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 1.914

Abstimmungsbeteiligung: 42,7% (818 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 558 (68,3% der Abstimmenden = 29,2% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 259 (31,7% der Abstimmenden = 13,5% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 383 Stimmen

 

Weiterführende Informationen:

 

Ergebnis des Bürgerentscheids auf der Seite der Gemeinde: www.ringsheim.de/mm/mm002/Ergebniszusammenstellung_fertig.pdf