Schömberg

Gegen die Errichtung eines Aussichtsturms nach den Plänen des Gemeinderats

Träger: Bürgerinitiative

Status: Begehren eingereicht am 23.5.2018 / Begehren für unzulässig erklärt am 10.07.2018 / Widerspruch eingelegt

Kurz & Knapp:

Um den Tourismus zu stärken, soll in der Gemeinde Schömberg ein Aussichtsturm gebaut werden. Die grundsätzliche Entscheidung für den Turm liegt bereits einige Zeit zurück. Im Februar 2018 fasste der Gemeinderat hierzu folgende detaillierteren Beschlüsse: Als Standort wurde der Zollernblick in Schömberg-Oberlengenhardt festgelegt, das Ingenieurbüro Braun GmbH und Co. KG wurde mit der weiteren Planung beauftragt, über optionale Ausstattungsmerkmale soll der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden und der Rahmen für die Finanzierung wurde festgelegt.

Gegen das Projekt, das nach aktuellen Planungen den mit 50 Metern höchsten Holzturm in Deutschland vorsieht und über 2,7 Millionen Euro kosten soll, macht sich in der Gemeinde Widerstand breit. Die Frist, um grundsätzlich gegen das Projekt vorzugehen, ist verstrichen, gegen die Beschlüsse vom Februar 2018 wurde jedoch von den Gegnern ein Bürgerbegehren initiiert mit der Frage: "Sind Sie dafür, die Beschlüsse des Gemeinderates vom 27.02.2018 zum Neubau eines Aussichtsturms in Schömberg-Oberlengenhardt aufzuheben?"

Als Reaktion darauf initiierten auch die Befürworter des Projekts ein Bürgerbegehren, ihrerseits über die Aussage: "Ich bin dafür, dass die Gemeinde Schömberg einen Aussichtsturm als Impuls zur Stärkung der Ortsentwicklung in der Gemeinde errichten soll. Die im Haushalt für diese Maßnahme eingestellten Finanzmittel sollen hierzu verwendet werden. Voraussetzung zu dessen Realisierung ist, dass es keine Streichung anderer notwendiger bereits im Haushalt eingeplanter Maßnahmen gibt und ein verlässlicher Betreiberplan (Betreiberkonzept und -kosten) vorliegt."

Die Initiative gegen den Aussichtsturm übergab am 23.05.2018 1.440 Unterschriften an die Gemeinde. Am 01.06.2018 übergaben auch die Befürworter ihre Unterschriftenlisten mit 687 Unterschriften.Wären beide Begehren für zulässig erklärt worden, hätten erstmals in Baden-Württemberg zeitgleich zwei Bürgerentscheide zu einem Thema stattfinden können. In seiner Sitzung am 10.07.2018 erklärte der Gemeinderat beide Bürgerbegehren für unzulässig.

Gegen den Bescheid legte die BI Widerspruch bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Calw  ein.

 

 

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