Vaihingen (Enz)

Gegen die Änderung des Bebauungsplans Köpfwiesen

Träger: "Bürger-Gärten-Bewegung"

Status: Begehren eingereicht am 19.10.2017 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 18.03.2018

Kurz & Knapp:

In Vaihingen (Enz) wollen Verwaltung und Gemeinderat die Stadt für Gartenschau-Bewerbungen bis zum Jahr 2030 vorbereiten. Unter anderem ist eine Bebauung der Köpfwiesen vorgesehen. Dort sollen nach einem Konzept der Gemeinde Wohnungen gebaut und Raum für den Einzelhandel geschaffen werden. Dagegen setzt sich eine Initiative mit dem Namen "Bürger-Gärten-Bewegung" (BGB) zur Wehr. Sie will die Gartenanlagen und das Lederhandschuhwerk Enßle, die sich auf dem Areal befinden, erhalten. Deshalb sammelte die BGB Unterschriften für ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, den Bebauungsplan Köpfwiesen in den nächsten drei Jahren unverändert zu lassen. Nach Aussage von Oberbürgermeister Gerd Maisch wären damit die Pläne für eine Gartenschaubewerbung nicht mehr umsetzbar.

Die BGB reichte am 19.10.2017 2371 Unterschriften bei der Gemeinde ein. In Vaihingen wären zu diesem Zeitpunkt etwa 1.580 Unterschriften nötig gewesen, um das Unterschriftenquorum in Höhe von sieben Prozent zu meistern.

Nach der Prüfung der Unterschriften und des Begehrens beschloss der Gemeinderat am 23.11.2017 einstimmig die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. In der gleichen Sitzung lehnte er eine Übernahme des Begehrens ebenso einstimmig ab und verteidigte seine Pläne und das Verfahren zu deren Aufstellung. Der Bürgerentscheid findet am 18.03.2018 statt. Dann sind die Bürger/innen Vaihingens aufgerufen, über folgende Frage abuzstimmen: "Sind Sie dafür, dass in den nächsten drei Jahren die Änderung des Bebauungsplans Köpfwiesen unterbleibt?". Um das Zustimmungsquorum von 20 Prozent zu erreichen müssen mindestens 4519 Bürger/innen für oder gegen den Vorschlag stimmen.

 

Weiterführende Informationen:

Ergebnis des Bürgerentscheids auf der Seite der Gemeinde:

www.vaihingen.de/sixcms/media.php/98/%D6ffentliche%20Bekanntmachung_Ergebnis_BE_2018.pdf