Böllen

Gegen die Errichtung eines Windparks auf dem Zeller Blauen

Status: Begehren eingereicht am 18.7.2019 / In der Sache übernommen am 17.9.2019

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & Knapp:

Auf dem Zeller Blauen sind neun Windräder geplant, zwei davon auf der Gemarkung von Böllen, der kleinsten selbständigen Gemeinde Baden-Württembergs. Nach zwei Bürgerbegehren im Jahre 2018, die beide für formal unzulässig erklärt wurden, sammelte die Bürgerinitiative erneut Unterschriften. Mit 44 Unterschriften, die im Juli 2019 übergeben werden konnten, sprechen sich 52,4 % der Stimmberechtigten für das Begehren aus. Das Quorum liegt in Baden-Württemberg bei 7 %. Da der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden musste, fiel der Beschluss am 17.9.2019: Das Begehren wurde in der Sache übernommen, sodass ein Bürgerentscheid nicht mehr durchgeführt werden muss.

Ansatzpunkt für das erneute Bürgerbegehren war die aktuelle Windkraft-Regionalplanung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee. Demnach wurde das Windvorranggebiet auf dem Zeller Blauen von 175 auf 45 ha verringert. Das Bürgerbegehren zielte vor diesem Hintergrund auf Vertragsauflösungsverhandlungen mit dem Investor Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH.

Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautete:

Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Böllen Verhandlungen mit der EWS (Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH) führt, mit dem Ziel, den abgeschlossenen Nutzungsvertrag (Errichtung von Windenergieanlagen auf den gemeindeeigenen Waldflächen; Zeller Blauen) aufzulösen?

 

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