Eberbach

Über den Bau von Windkraftanlagen auf dem Hebert

 

Status: Begehren eingereicht am 23.7.2019 / Für unzulässig erklärt am 19.9.2019 / Widerspruch zurückgewiesen am 30.1.2020

 

Träger: Initiative Windkraft Eberbach (IWE)

Kurz & Knapp:

Gegenstand ist die Frage, ob auf dem Hebert Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Kritiker bezweifeln die Wirtschaftlichkeit des Unterfangens. Befürworter halten diese unter Verweis auf die Windkraftanlagen in Buchen für gegeben. Ebenfalls wie in Buchen bestehe die Möglichkeit, die Gewinne vollständig in der Gemeinde zu halten.

2015 wurde eine nicht bindende Bürgerbefragung zur Frage der Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Hebert durchgeführt. Eine Mehrheit war damals für die Windkraftanlagen. Immerhin ein Drittel der Stimmberechtigten nahm an der Umfrage teil. Im Februar 2019 entschied der Gemeinderat gegen die Vermarktung der Fläche für die Windkraftnutzung. Daraufhin begannen Planungen zu einem Bürgerbegehren. Dabei waren zunächst zwei Fragen geplant.

Das Begehren wurde wieder zurückgezogen, da aufgrund der Formulierung die Unzulässigkeit drohte.

Ab dem 13.06.2019 wurden Unterschriften für das überarbeitete Begehren gesammelt. Die Übergabe der 1199 Unterschriften, von denen 866 gültig waren, erfolgte am 23.07.2019; das nötige Quorum liegt in Eberbach bei 804 Unterschriften. Der Gemeinderat befand bei einer außerordentlichen Sitzung am 19.09.2019 über die Zulässigkeit des Begehrens.

Auf Basis eines von der Kommune in Auftrag gegebenen fachanwaltlichen Gutachtens wurde das Begehren für unzulässig erklärt. Da in einigen Details die Rechtslage jedoch nicht eindeutig ist, wurden rasch nach Veröffentlichung des Gutachtens Zweifel von Seiten der Befürworter des Begehrens laut. Um vor diesem Hintergrund gerichtliche Verfahren zu vermeiden, schlug Bürgermeister Peter Reichert einen Kompromiss vor: Der Gemeinderat möge im Oktober erneut über das im Februar abgelehnte Interessebekundungsverfahren entscheiden. Wenn bei einem solchen Verfahren geklärt werden könne, ob es Interessenten für Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf dem Hebert gebe und inwiefern die Kommune ggf. von einem solchen Projekt profitiere, könne auf dieser Grundlage ein Bürgerentscheid herbeigeführt werden.

Die Fragestellung, mit der die Bürgerinitiative Unterschriften sammelte, lautet:

"Sind Sie dafür, dass die Stadt Eberbach im Gewann Hebert das städtische Grundstück Flst. Nr. 8641 zur Errichtung von Windkraftanlagen zur Verfügung stellt?"

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