Heitersheim

Für die Nutzung des Malteserschlosses durch eine Privatschule

Status: Begehren eingereicht am 22.10.2019 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 2.2.2020

Träger: Verein "Schule im Schloss"

Kurz & knapp:

Das Malteserschloss in Heitersheim gehörte dem Vinzentinerinnenorden und diente lange als Wohn- und Pflegeheim für Ordensschwestern. Da deren Zahl aber abnimmt und das Schloss so unwirtschaftlich wurde, beschloss der Orden 2013 den Verkauf des Schlosses.

Seit Anfang 2019 bekundete ein Investorenkonsortium Interesse, das die Einrichtung einer Privatschule im Schloss beabsichtigt. Die Gemeinde plante, einen städtebaulichen Vertrag mit der Investorengruppe zu schließen.

Kritik an den Planungen wurde insbesondere von der Bürgerinitiative Malteserschloss geäußert, die eine öffentliche Nutzung des Schlosses bevorzugt. Befürworter sehen im Privatschulprojekt jedoch eine große Chance für Heitersheim.

Im Gemeinderat fand die Kritikerseite stärker Gehör: Am 8. Oktober lehnte die Mehrheit im Rat die Pläne ab.

Daraufhin gründete sich der Verein Schule im Schloss, der ein Bürgerbegehren gegen den Gemeinderatsbeschluss initiierte. Binnen zehn Tagen seit seiner Gründung sammelte der Verein 950 Unterschriften - benötigt werden in Heiterheim 343. Die Übergabe an den noch amtierenden Bürgermeister erfolgte am 22. Oktober 2019.

Bis zur Gemeinderatssitzung am 5. November, in der über die Zulässigkeit des Begehrens befunden werden sollte, sammelte der Verein weitere Unterschriften, sodass es am Ende über tausend waren. Der Gemeinderat stellte die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest und beschloss, den anfallenden Bürgerentscheid auf den 2. Feburar 2020 zu legen, wenn auch ein neuer Bürgermeister gewählt wird. Die Frage, über die abgestimmt wurde, lautete:

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss des Gemeinderats vom 08.10.2019 aufgehoben wird und dass die Stadt Heitersheim mit der zukünftigen Käuferin der Malteserschlossanlage einen städtebaulichen Vertrag abschließt, der folgende Regelungen beinhaltet:

  • Pflicht zur Beachtung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Private Internatsschule“
  • Wegerecht für die Allgemeinheit mit Zugang zu den wesentlichen Freiflächen der Schlossanlage zwischen 10 Uhr und 18 Uhr
  • Nutzungsrecht der Stadt für die Räume des Schlossmuseums
  • Recht der Stadt zur weiteren Durchführung der Fronleichnamsprozession, des Schlosskonzerts und des Kunsthandwerkermarkts
  • Stipendium für jährlich eine Schülerin oder einen Schüler aus Heitersheim zum Besuch der Privatschule
  • grundbuchlich gesichertes Vorkaufsrecht der Stadt, das nur durch Übernahme aller vertraglichen Verpflichtungen abgewendet werden kann
  • grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht der Stadt für den Fall der Insolvenz, der Zwangsvollstreckung, des Leerstands oder der Verletzung denkmalrechtlicher Verpflichtungen
  • Verpflichtung der Stadt, gegenüber dem Erwerb der Käuferin kein Vorkaufsrecht auszuüben und die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen?“

Die Bürgerinnen und Bürger stimmten mehrheitlich mit "Ja" und damit für die Nutzung des Schlosses als Privatschule. Die Beteiligung lag bei 65,7 Prozent, das Zustimmungsquorum wurde deutlich übertroffen.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 4.826

Abstimmungsbeteiligung: 3.170 (65,7 %)

Ja-Stimmen: 1.718 (55,0 %)

Nein-Stimmen: 1.405 (45,0 %)

Zustimmungsquorum von 20 % der Stimmberechtigten: 966

 

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