Laudenbach

Über die Außengestaltung des Gemeindezentrums an der Martin-Luther-Kirche

Status: Begehren eingereicht am 21.2.2018 / Für unzulässig erklärt am 20.4.2018 / Klage eingereicht

Träger: Bürgerinitiative "Gemeindehaus Laudenbach"

Kurz & Knapp:

Der Laudenbacher Gemeinderat fasste am 11.5.2016 einen Beschluss für eine Bebauung in Erbpacht eines an die örtliche Martin-Luther-Kirche anschließenden Grundstücks. Auf diesem Grundstück will die evangelische Kirchengemeinde ihr neues Gemeindehaus errichten. Über zwei Bürgerbegehren und mögliche folgende Bürgerentscheide versucht die Bürgerinitiative "Gemeindehaus Laudenbach" zusätzliche Bestimmungen für den Bau des Gemeindehauses zu erlassen, um das Ensemble der Martin-Luther-Kirche weitestmöglich zu erhalten. Mit den Bürgerbegehren soll nach Angaben der Bürgerinitiative sowohl den Bedürfnissen der Kirchengemeinde als auch der gesamten Gemeinde Rechnung getragen werden.

Das Bürgerbegehren für zur Außengestaltung des Gemeindezentrums an der Martin-Luther-Kirche hat das Ziel, über einen Bürgerentscheid Vorgaben zur Gestaltung der Fassade des neuen Gemeindehauses im Erbpachtvertrag zu verankern. Das zu bauende Gemeindehaus soll in seinem Erscheinungsbild an die Kirche und die umliegenden Gebäude angepasst sein und sich unauffällig in die Umgebung einfügen. Die Vorgaben betreffen Giebel, Außenhaut und Dachgestaltung des Gebäudes.

Am 19.1.2018 begann die Bürgerinitiative mit der Sammlung. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren braucht es in Laudenbach 357 gültige Unterschriften. Am 21.2.2018 wurden 420 Unterschriften übergeben. Am 20.2.2018 prüfte der Gemeinderat die Zulässigkeit - und beschied abschlägig.

Die Bürgerinitiative klagte daraufhin gegen den Beschluss.

 

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