Laudenbach (Sichtbarkeit der Martin-Luther-Kirche)

Für den größtmöglichen Erhalt der Sichtbarkeit der Martin-Luther-Kirche

Status: Begehren eingereicht am 21.2.208 / Für unzulässig erklärt am 20.4.2018 / Klage eingereicht

Träger: Bürgerinitiative "Gemeindehaus Laudenbach"

Kurz & Knapp:

Der Laudenbacher Gemeinderat fasste am 11.5.2016 einen Beschluss für eine Bebauung in Erbpacht eines an die örtliche Martin-Luther-Kirche anschließenden Grundstücks. Auf diesem Grundstück will die evangelische Kirchengemeinde ihr neues Gemeindehaus errichten. Über zwei Bürgerbegehren und mögliche folgende Bürgerentscheide versucht die Bürgerinitiative "Gemeindehaus Laudenbach" zusätzliche Bestimmungen für den Bau des Gemeindehauses zu erlassen, um das Ensemble der Martin-Luther-Kirche weitestmöglich zu erhalten. Mit den Bürgerbegehren soll nach Angaben der Bürgerinitiative sowohl den Bedürfnissen der Kirchengemeinde als auch der gesamten Gemeinde Rechnung getragen werden.

Das Bürgerbegehren für den grötmöglichen Erhalt der Sichtbarkeit der Martin-Luther-Kirche hat das Ziel, in einem Bürgerentscheid genaue Bestimmungen zur Fläche, Höhe und zum Abständen zur anliegenden Bundesst.raße im Erbpachtvertrag zu verankern. Damit soll das zu bauende Gemeindehaus näher an die Kirche rücken, wodurch eine verbesserte Sichtbarkeit der Kirche von der Bundesstraße aus gewährleistet wäre. Die Forderung nach einer ausreichenden Sichtbarkeit der Kirche stehe auch im Einklang mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 11.5.2016.

Am 19.1.2018 begann die Bürgerinitiative mit der Sammlung. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren braucht es in Laudenbach 357 gültige Unterschriften. Am 21.2.2018 wurden 476 Unterschriften übergeben. Am 20.2.2018 prüfte der Gemeinderat die Zulässigkeit - und beschied abschlägig.

Die Bürgerinitiative klagte daraufhin gegen den Beschluss.

 

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