Mönchweiler

Gegen die Nachtabschaltung des Stundenschlags der Glocke der Antonius-Kirche

Status: Begehren eingereicht am 28.10.2019 / Entscheid unecht gescheitert am 9.2.2020

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Im Juli beschloss der Gemeinderat die Nachtabschaltung der Glocke der Antonius-Kirche. Anwohner hatten sich über die Lautstärke beschwert. Da die Kirchturmuhr inzwischen eine neue Elektronik hat, ist der Beschluss technisch problemlos umsetzbar: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sollte die Glocke nicht mehr läuten.

Der Beschluss, die seit dem Mittelalter ununterbrochene Tradition des viertelstündlichen Glockenschlags nachts auszusetzen, war in der Gemeinde aber nicht unumstritten. Rasch plante ein Bürger die Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren, am 24.9.2019 begann die Sammlung.

Der Versuch, einen Kompromiss zu finden, scheiterte: Die Gemeinde ließ eine nächtliche Geräuschdrosselung auf 63 Dezibel testen. Während die Gegner der Nachtabschaltung sich damit einverstanden zeigten, war ein Anwohner gegen diese Lösung.

So wurden dann am 28.10.2019 die Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Nachtabschaltung überreicht. 177 wären nötig gewesen, 274 wurden übergeben. Am 28.11.2019 stellte der Gemeinderat die Zulässigkeit des Begehrens fest und terminierte den anstehenden Bürgerentscheid auf den 9.2.2020.

Abgestimmt wurde über die Frage: "Soll der nächtliche Glockenschlag erhalten bleiben?"

Am Ende sprach sich eine klare Mehrheit von 59,4 % der Abstimmenden für den Erhalt des Glockenschlags aus. Dennoch wurde das Zustimmungsquorum um dreißig Stimmen verfehlt - 499 Ja-Stimmen wären benötigt worden, 469 waren es. Damit ist der Entscheid unecht gescheitert. Der Sachverhalt geht damit zurück an den Gemeinderat.

Ergebnisse des Bürgerentscheids

Abstimmungsberechtigte: 2496

Abstimmungsbeteiligung: 790

Ja-Stimmen: 469

Nein-Stimmen: 320

Zustimmungsquorum von 20 %: 499

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