Zell unter Aichelberg

Für die Erweiterung einer Sportanlage

Status: Begehren eingereicht am 24.1.2019 / Entscheid im Sinne des Begehrens am 7.4.2019

Träger: Bürgerinitiative, TSG Zell

Kurz & Knapp:

Ein Angebot der Firma Strabag, den örtlichen Sportplatz um einen Kunstrasenplatz und leichtathletische Anlagen kostenlos zu erweitern, sorgte in der Gemeinde Zell unter Aichelberg für Auseinandersetzungen. Der Gemeinderat lehnte in seiner Sitzung vom 25.10.2018 beide Optionen, die Errichtung eines Kunstrasenplatzes mit Leichtathletikanlage und die Errichtung eines Kunstrasenplatzes ohne Leichtathletikanlage, ab. Bürgermeister Werner Link und der ortsansässige TSG Zell befürworteten einen Bau inklusive Leichathletikanlage.

Streitpunkte waren vor allem Folgekosten (Betriebskosten, Personal), Umweltbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten und die Auffüllung von 150 000 Kubikmeter am Zeller Berg und unterschiedliche Einschätzungen zur Auslastung der geplanten Anlage.

Am 27.10.2018 startete der TSG Zell die Sammlung für das Bürgerbegehren "Pro Sportgeländeerweiterung", um damit den Gemeinderatsbeschluss vom 25.10.2018 wieder aufzuheben. Am 24.1.2019 wurden fristgerecht 1179 Unterschriften bei der Gemeinde eingereicht, 1146 waren gültig. Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 31.1.19 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

Am 7. April stimmten die Bürger*innen in Zell über die Erweiterung der Sportanlage ab. Die Fragestellung lautete: "Sind Sie für die Erweiterung des Sportgeländes Zeller Berg mit einem Kunstrasenplatz und Leichtathletikanlagen?"

Das Ergebnis war denkbar knapp. 846 Bürger*innen waren für die Erweiterung, 843 dagegen. Die Abstimmungsbeteiligung war hoch, sie lag bei 67 Prozent. Damit war der Bürgerentscheid erfolgreich im Sinne des Begehrens.

 

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 2.597

Abstimmungsbeteiligung: 67,4 % (1751 Bürger/innen)

Ja-Stimmen: 876 (50,1% der Abstimmenden = 33,7% der Abstimmungsberechtigten)

Nein-Stimmen: 873 (49,9% der Abstimmenden = 33,6% der Abstimmungsberechtigten)

Zustimmungsquorum von 20%: 519 Stimmen

 

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