Ringsheim

Gegen den Bau des Feuerwehrhauses an der Kahlenberghalle

Status: Begehren eingereicht am 31.3.2021 / Mehrheit für Gemeinderat am 27.6.2021

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Das Ringsheimer Feuerwehrhaus, seit über hundert Jahren Quartier der Freiwilligen Feuerwehr, ist inzwischen zu klein für Mannschaften und insbesondere neue Fahrzeuge. In einem mehrjährigen Planungsprozess suchte die Gemeinde Ringsheim daher nach Alternativen. Von ursprünglich zwölf Varianten blieben am Ende drei. Darüber sollte eigentlich Ende März 2020 abgestimmt werden. Coronabedingt war die Gemeinderatssitzung nicht möglich, die Entscheidung wurde aufgeschoben auf einen Zeitpunkt, wenn sie auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses sinnvoll getroffen werden könne. Tatsächlich wohnten der Gemeinderatssitzung am 30. Juni dann rund 50 Bürger bei. Die Entscheidung der Räte fiel auf den Standort bei der Kahlenberghalle.

Diese Entscheidung traf nicht auf ungeteilte Zustimmung. Sowohl Anwohner des künftigen Standortes als auch, unabhängig davon, weitere Bürger erwogen sowohl rechtliche Schritte als auch ein Bürgerbegehren. Am Ende nahmen die Anwohner von diesen Plänen Abstand. Die Gemeinde ermöglichte auch, zwei Vertreter der Anwohner in die weiteren Planungen einzubeziehen, um etwa die genaue Position in enger Abstimmung zu planen.

Andere Bürger, die zunächst ebenfalls von einem Bürgerbegehren Abstand genommen hatten, kündigten schließlich doch eine Unterschriftensammlung an. Diese begann am 22. Oktober mit der Frage: "Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2020, das Feuerwehrhaus mit einer Zu- und Abfahrtsmöglichkeit (Auffahrtsrampe) zur Brücke 'Hauptstraße' auf dem Grundstück südlich der Kahlenberghalle zu bauen, aufgehoben und der Standort 'Grasweg' weiterverfolgt wird?"

Für Unmut bei den Initiatoren sorgte eine Äußerung des Bürgermeisters, der dazu aufgerufen haben soll, das Begehren nicht zu unterstützen. Der Bürgermeister bestreitet dies in dieser Form. Ungeachtet der Frage, ob der Bürgermeister eine solche Aufforderung geäußert hat oder nicht, wäre sie rechtlich nicht zu beanstanden, da Gemeinden bei Bürgerbegehren nicht zu Neutralität verpflichtet sind.

Unterstützung erhielt die Gemeinde unterdessen von der Feuerwehr. Diese rief ebenfalls dazu auf, das Begehren nicht zu unterschreiben, und übergab eine von nahezu allen Ringsheimer Feuerwehrleuten unterzeichnete Unterschriftenliste an den Bürgermeister, mit der sie ihre Zustimmung zum geplanten Standort zum Ausdruck bringen wollten.

Im Dezember gab der maßgebliche Initiator bekannt, das Begehren selbst nicht mehr aktiv zu unterstützen, wenngleich er aus rechtlichen Gründen bis zum Abschluss des Verfahrens Vertrauensperson bleibe. Anlass sei eine Übereinkunft mit dem Bürgermeister, der eine Einbindung der Bürger bei der Gestaltung Grünanlagen um das neue Feuerwehrhaus herum in Aussicht gestellt hat. Die übrigen Initiatoren des Begehrens haben sich aber entschlossen, weiterhin Unterschriften zu sammeln, und haben an viele Haushalte eine Informationsbroschüre verteilt. Dieser war auch eine Unterschriftenliste beigelegt.

Die intensive öffentliche Kommunikation des nicht mehr aktiven Initiators wertete der Bürgermeister indes als Wortbruch, zumal ihm zufolge dabei Informationen veröffentlicht worden seien, die unrichtig und/oder nicht spruchreif seien. Daraufhin wurden gefundene Kompromisse beidseitig widerrufen - der Initiator ist offiziell wieder aktiv.

Am 31. März 2021 wurde das Begehren fristgerecht mit 161 Unterschriften eingereicht. Für ein erfolgreiches Begehren werden in Ringsheim rund 135 gültige Unterschriften benötigt. Über die Zulässigkeit wurde bereits am 13. April befunden: Das Begehren war formal zulässig, 153 Unterschriften waren gültig, sodass der Gemeinderat einen Bürgerentscheid beschloss. Der Termin des Entscheids soll der 27. Juni 2021 sein.

Im Nachgang der Sitzung stellte sich heraus, dass sie nicht formal korrekt angekündigt worden war, weswegen sämtlich Beschlüsse einschließlich der Zulässigkeitsfeststellung und dem Beschluss über den Bürgerentscheid ungültig sind. Die Sitzung wurde bereits am 27. April im Rahmen einer Sondersitzung nachgeholt - auch um den geplanten Bürgerentscheidstermin einhalten zu können. Das Ergebnis war dasselbe wie in der Sitzung zuvor, der anvisierte Termin des Entscheids wurde beibehalten.

Neben der verpflichtenden Informationsbroschüre, die am 2. Juni an die Haushalte verteilt wurde und zudem im Rathaus erhältlich war, gab es eine erste Informationsveranstaltung online am 11. Juni, deren Aufzeichnung bis zum Tag des Bürgerentscheids abrufbar blieb. Die Bürgerinitiative verzichtete trotz Einladung darauf, sich mit Darstellungen ihrer Position an der Veranstaltung zu beteiligen, sondern kritisierte die Veranstaltung öffentlich. Am 18. Juni gab es eine Präsenz-Informationsveranstaltung unter freiem Himmel.

Die Fragestellung des Entscheids lautete: "Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 30.06.2020, das Feuerwehrhaus auf dem Grundstück südlich der Kahlenberghalle zu bauen, aufgehoben und der  Neubau des Feuerwehrhauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück am Grasweg gegenüber den Tabakschöpfen getrennt vom neuen Bauhofgebäude errichtet wird?"

Bei einer Wahlbeteiligung von über 50 Prozent fiel das Ergebnis deutlich aus: 71,1 Prozent stimmte für den Standort bei der Kahlenberghalle und damit nicht im Sinne des Begehrens.

Ergebnisse des Bürgerentscheids:

Abstimmungsberechtigte: 1910

Abgegebene Stimmen: 1038 (= 54,3 %)

Ja-Stimmen: 299 (= 28,9 %)

Nein-Stimmen: 734 (= 71,1 %)

Zustimmungsquorum von 20 %: 382

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