Güglingen

Für die Anschaffung von Luftfiltern in Klassenzimmern

Status: Begehren eingereicht am 15.02.2022

Träger: Bürgerinitiative

Kurz & knapp:

Ende Juli lehnte der Güglinger Gemeinderat die Ausstattung der Schulen mit Raumluftfiltern mehrheitlich ab. Eine Gruppe von Eltern hält diese Entscheidung für falsch. Bereits Mitte September 2021 begann die Eltern-Initiative Unterschriften zu sammeln, um einen Bürgerentscheid herbeizuführen. Sie forderten einen Bürgerentscheid zur folgenden Frage:
"Sind sie dafür, dass Güglingen für die Kitas und Schulen in allen Räumen, in denen Gruppen von Kindern sich aufhalten, betreut und unterrichtet werden, Raumluftfilter anschafft?". Nachdem die Stadt ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des Begehrens veranlasst hatte, wurde das Begehren am 16.11.2021 für unzulässig erklärt. In der Fragestellung, über die die Bevölkerung später abstimmen sollte, bezog sich die BI auf alle Schulen und Kitas in Güglingen. Jedoch ist die Stadt nicht der Träger aller Einrichtungen. Damit lag der Inhalt des Begehrens nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde und ist somit unzulässig. Auch der Kostendeckungsvorschlag erfüllte nicht die nötigen Anforderungen. 

Noch in derselben Sitzung wurde darüber abgestimmt, ob der Gemeinderat ein Ratsreferendum initiieren soll. Die dazu nötige 2/3 Mehrheit im Gemeinderat konnte jedoch nicht erreicht werden. 

Nach diesem Rückschlag startete die BI einen neuen Anlauf. Sie hatte nach der Ablehnung des Ratsreferendums erneut drei Monate Zeit, ein neues Bürgerbegehren einzureichen. Sie änderte die Fragestellung und den Kostendeckungsvorschlag ab. Die Initiative befand sich unter zeitlichem Druck, da die Gemeinde erst nach etwa einem Monat die Begründung für die Ablehnung des vorherigen Bürgerbegehrens zugestellt hatte. Trotz des Zeitdrucks sammelte die Initiative innerhalb der verbleibenden drei Wochen etwa 800 Unterschriften. Nötig wären nur etwa 330 Unterschriften gewesen. Am 15. Februar fand die Übergabe des Begehrens statt.

Am 22. März sollte das Begehren durch den Gemeinderat für zulässig erklärt, da die Gemeindeverwaltung keine Unzulässigkeitsgründe feststellen konnte. Der Gemeinderat erklärte das Bürgerbegehren mit 8 zu 7 Stimmen jedoch für unzulässig. Daraufhin legte Güglingens Bürgermeister, Ulrich Heckmann, Widerspruch ein, da es sich bei der Ablehnung der Zulässigkeit um einen rechtswidrigen Beschluss handle. Die Zulässigkeitsfeststellung steht daher am 12. April erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

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