Gutachten von Mehr Demokratie zu den Eckpunkten der Gemeindeordnungsreform

Zur geplanten Reform der Gemeindeordnung in Baden-Württemberg präsentierte der Verein Mehr Demokratie am 18. Juli bei einer Landespressekonferenz in Stuttgart ein kritisches Fachgutachten zum Eckpunkte-Katalog der Landesregierung. Die 30-seitige Stellungnahme evaluiert die geplanten Neuregelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, Bürgerversammlungen und Bürgeranträgen, sowie zu den Rechten von Gemeinderäten und der Transparenz kommunaler Gremien.


Die Ergebnisse des Gutachtens reichen von gut bis mangelhaft. Wünschenswert sind Nachbesserungen bei einigen Punkten für die Verbesserungsvorschläge aufgezählt werden. Zum Beispiel sollte ein Gemeinderat bei einem Bürgerbegehren auch einen eigenen Kompromissvorschlag mit zur Abstimmung stellen dürfen, und er sollte mit einfacher Gemeinderatsmehrheit einen Bürgerentscheid selbst einleiten können. In Bayern ist dies eine bereits bewährten Regelung. In Baden-Württemberg ist beides bislang nicht möglich.


Massiv ist die Kritik beim Bürgerantrag, mit dem die Bürger – in der Theorie – ein Thema auf die Tagesordnung des Gemeinderates setzen können. Das Instrument wird jedoch in Baden-Württemberg aufgrund der hohen Hürden so gut wie nicht genutzt. Die Regierungskoalition beabsichtigt nun eine Umbenennung in „Einwohnerantrag“, verbunden mit einer leichten Erhöhung der dafür notwendigen Unterschriftenzahl. Hier muss nachgebessert und die Zahl der für eine Zulassung notwendigen Unterschriften muss gesenkt, nicht erhöht werden.


Positiv bewertet das Gutachten die Neuregelungen zur verbesserten Transparenz, Jugendbeteiligung und der Sicherstellung von Fraktionsrechten im Gemeinderat. Diese wird auch im Vergleich zu anderen Bundesländern zu einem guten Standard. Führen. Als Ergänzung empfiehlt das Gutachten, dass die zur Bildung einer Fraktion notwendige Zahl von Gemeinderäten einheitlich festgelegt wird, in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. So können z.B. in Sachsen-Anhalt landesweit in Gremien bis zu 50 Mitgliedern zwei Gemeinderäte eine Fraktion bilden, in größeren Gremien sind drei Gemeinderäte notwendig.


Was nach einer raschen Einbringung des Gesetzentwurfes zur Gemeindeordnung jetzt noch fehlt, ist die Gesetzesvorlage für die Verfassungsänderung zur Erleichterung von Volksbegehren auf Landesebene. Hier ist Eile angesagt, damit die Verfassungsänderung nicht in den beginnenden Landtagswahlkampf hineingezogen und dadurch möglicherweise gefährdet wird.

 

Das vollständige Gutachten können Sie hier einsehen.