Unsere Reformvorschläge für mehr Demokratie in den Kommunen

Als Fachverband für direkte Demokratie machen wir Reformvorschläge zur Erleichterung von Bürgerbegehren und -entscheiden, generell für mehr Bürgerbeteiligung, für mehr Transparenz und ein demokratischeres Wahlrecht, das den Bürger/innen mehr Einfluss ermöglicht. Hier finden Sie unsere Reformvorschläge mit Erläuterungen zu:

Neuheit Mitspracheantrag

Mit dem sogenannten „Mitspracheantrag“, der künftig unter § 20a in die Gemeindeordnung integriert werden kann, bringt Mehr Demokratie e.V. neue Instrumente der Bürgerbeteiligung in die Diskussion ein:

Durch einen „Mitspracheantrag“ können die Einwohner/innen einer Gemeinde mit zwei Prozent der Unterschriften aller Einwohner erstmals verbindlich ein Bürgerbeteiligungsverfahren ihrer Wahl einfordern. Die Gemeinden sollen in ihren Satzungen selbst regeln können, welche konkreten Bürgerbeteiligungsverfahren sie den in der Gemeinde lebenden Menschen zur Beantragung anbieten möchten. Die Einwohnerversammlung als Dialog- und Integrationsinstrument soll im Sinne verstärkter Rede-, Abstimmungs- und Gestaltungsrechte der Einwohner reformiert werden.


Innovativ für ganz Deutschland

Die Verankerung eines Mitspracheantrags in der Gemeindeordnung wäre innovativ für ganz Deutschland. „Damit würden die Bürgerinnen und Bürger ein Stück mehr aus der Bittstellerrolle befreit und befähigt, selbst zu entscheiden, wann Beteiligung in welcher Form gewünscht ist“, erläutert Edgar Wunder. „Auch finden wir es besonders wichtig, dass sowohl bei einem Antrag auf ein bestimmtes Beteiligungsverfahren als auch bei einem Antrag auf Behandlung im Gemeinderat nicht nur die Bürger, sondern alle Einwohner unterschreiben können. Für den Zusammenhalt in einer Gemeinde ist es unabdingbar, dass sich alle von politischen Entscheidungen Betroffenen äußern können und wissen, dass ihre Stimme etwas bewirken kann“.

Mit einem „Einwohnerantrag“ sollen alle Einwohner schon ab dem 14. Lebensjahr den Gemeinderat beauftragen können, sich mit einem bestimmten Thema zumindest zu beschäftigen.




Gesetzentwurf: Erleichterung Bürgerbegehren + Bürgerentscheid § 21

Hier werden Reformmaßnahmen aufgezählt, die für die bürgerfreundliche Ausgestaltung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wichtig sind.

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Gesetzentwurf: Mitspracheantrag § 20 a

Mit dem Gesetzentwurf sollen die Einwohner einer Gemeinde durch einen „Mitspracheantrag“ verbindlich ein Bürgerbeteiligungsverfahren ihrer Wahl herbeiführen können.

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Gesetzentwurf: Einwohnerantrag § 20 b

Mit einem „Einwohnerantrag“ sollen Einwohner ab dem 14. Lebensjahr den Gemeinderat beauftragen können, sich mit einem bestimmten zu beschäftigen.

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